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beA-Nutzungspflicht: eine Zwischenbilanz

Arbeitsgruppe der Anwaltschaft und Justiz im Kölner Sprengel zieht grundsätzlich positive Bilanz seit Beginn der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)

Zum Anfang des Jahres 2022 hat sich auf Initiative des Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Amts- und Landgerichts Köln, der Rechtsanwaltskammer Köln und des KAV, gebildet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame, pragmatische Lösungen für ggf. auftretende Probleme bei der Einführung der aktiven Nutzungsplicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) im Zusammenspiel mit der elektronischen Akte bei Gericht (e-Akte) zu erörtern.
Dabei sollte es nicht um die Lösung von Einzelfällen gehen, sondern um die Besprechung von strukturellen Problemen und deren möglichst schnelle Aufarbeitung und zielorientierte (Auf-)Lösung. Justiz und Anwaltschaft im Kölner Sprengel können so gleichermaßen von dem Austausch profitieren und Erfahrungen bei dem Umgang mit dem beA und der e-Akte gegenseitig kommunizieren.
Einige „Probleme“ konnten so bereits diskutiert und angegangen werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden auch künftig turnusmäßig im Austausch bleiben und ihre Arbeit fortsetzen.