Einführung der elektronischen Akte beim Arbeitsgericht Solingen am 28. März 2022
Das Arbeitsgericht Solingen informiert über mögliche, der Umstellung geschuldete, Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Einführung der elektronischen Akte zum 28. März 2022.
Künftig wird der an der Anwaltschaft gerichtete Schriftverkehr in allen Prozessakten elektronisch an das jeweilige elektronische Anwaltspostfach (beA) versandt. Ebenfalls werden gemäß § 174 Abs. 3 ZPO Zustellungen gegen elektronisches Empfangsbekenntnis vorgenommen.
Zudem teilt das Arbeitsgericht Solingen mit, dass eine zusätzliche postalische Übersendung oder Übermittlung per Telefax ab dem 28.03.2022 grundsätzlich nicht mehr erfolgt.
Lesen Sie hier die Hinweise zur Versendung von Schriftsätzen an das Arbeitsgericht Solingen.