DAV Info

Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses für Sammelanderkonten

Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten bis Ende 2026 verlängert – neues Prüfungsmodell in Erarbeitung

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen die Meldepflichten in Bezug auf anwaltliche Sammelanderkonten nochmals bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt und zeigt den Erfolg der beharrlichen Bemühungen des DAV, die Sammelanderkonten in Abstimmung mit allen anderen Beteiligten zu erhalten. Das Fortbestehen der Sammelanderkonten ist nun zumindest für 2026 gesichert und das Risiko kurzfristiger Kündigungen konnte abgewendet werden.

Bedingung für die Zustimmung des BMF zu einer erneuten Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses war, dass die BRAK ein konkretes, den OECD-Vorgaben genügendes Konzept vorlegte, wie in Zukunft Sammelanderkonten nach bestimmten Kriterien durch die Rechtsanwaltskammern geprüft werden.
Konkret ist vorgesehen, dass, in Anlehnung an das in Belgien bereits praktizierte Modell, ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung von Transkationen auf Sammelanderkonten eingerichtet wird. Über eine sichere Schnittstelle der Banken sollen bestimmte Transaktionsdaten von Sammelanderkonten automatisch abgerufen werden. Wenn in der automatisierten, Algorithmus-gestützten Prüfung eine Auffälligkeit festgestellt wird, erfolgt von dem System eine Meldung an die zuständige Rechtsanwaltskammer, welche dann die weitere Prüfung im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit durchführt.

Für die Umsetzung des Konzepts sind nun in enger Zusammenarbeit zwischen BMF, BMJV, BRAK, Bankenverband/Deutsche Kreditwirtschaft und DAV vertiefte gesetzgeberische und technische Vorarbeiten erforderlich. Die BRAK bereitet aktuell ein Vergabeverfahren für die Bereitstellung des neuen Systems vor, um dann einen Dienstleister zur Umsetzung beauftragen zu können.
Mit dem neuen Prüfungsmodell können Sammelanderkonten langfristig gesichert werden, wobei sowohl die OECD-Anforderungen erfüllt werden wie auch die besonderen Vertraulichkeitsanforderungen im Bereich des anwaltlichen Mandats wie auch das Prinzip der anwaltlichen Selbstverwaltung respektiert werden.
Der DAV wird sich weiterhin für die Interessen der Anwaltschaft bezüglich Sammelanderkonten einsetzen, insbesondere wenn die Details des neuen Prüfungsmodells erarbeitet werden, und freut sich, dass es aufgrund seines langjährigen Einsatzes nun eine neue konkrete Perspektive für deren langfristige Absicherung gibt.