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Keine Angst vor Barrierefreiheit: So machen Sie Ihre Kanzlei-Webseite fit für die Zukunft

Als juristischer Experte sind Sie es gewohnt, Gesetzestexte zu analysieren und deren Auswirkungen auf Mandanten und die eigene Kanzlei zu bewerten. Wenn ein neues Gesetz wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt (Stichtag: 28. Juni 2025), stellt sich schnell die Frage: „Betrifft das auch meine Kanzlei?“

Gerade beim Thema Barrierefreiheit von Webseiten herrscht auch unter juristischen Dienstleistern Unsicherheit. Sind Sie als Anwalt oder Kanzlei verpflichtet, Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten? Und was genau bedeutet diese Anforderung in der Praxis für einen digitalen Kanzlei-Auftritt? Wenn diese Fragen auch in Ihrer Kanzlei diskutiert werden, bietet dieser Beitrag eine erste Orientierung.

Wir beleuchten die wesentlichen Aspekte des BFSG im Hinblick auf juristische Dienstleister, klären, wann und ob Kanzleien betroffen sein können, erläutern die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit im Web und zeigen praktische Schritte für die Umsetzung auf. Auch die Bedeutung der Barrierefreiheitserklärung wird betrachtet.

Betrifft das BFSG auch Ihre Kanzlei? Die rechtliche Einordnung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um und zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Obwohl das Gesetz in erster Linie auf bestimmte Wirtschaftsakteure und Dienstleister abzielt, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten, ist eine genaue Prüfung für Kanzleien unerlässlich.
Während die Kernleistung einer Kanzlei – die Rechtsberatung und -vertretung – je nach Mandant sowohl im B2B- als auch im B2C-Verhältnis erbracht wird, fallen bestimmte digitale Dienstleistungen, die Kanzleien über ihre Webseite oder Apps anbieten, potenziell unter den Anwendungsbereich des BFSG, sofern sie sich an Verbraucher richten. Das BFSG gilt primär für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 auf den Markt gebracht oder angeboten werden. Für Kanzleien kann hier vor allem folgender Bereich relevant sein, sofern er Verbrauchern angeboten wird:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Dies betrifft Webseiten und Apps, über die Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden können. Wenn Ihre Kanzlei beispielsweise online Mandate annimmt, Formulare zur Beauftragung bereitstellt oder Online-Buchungen für Erstberatungen ermöglicht, fällt dieser Teil Ihres Webauftritts potenziell unter das Gesetz.

Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) richten, sind in der Regel ausgenommen. Eine genaue rechtliche Einzelfallprüfung, die über die allgemeinen Informationen dieses Beitrags hinausgeht, ist für Ihre spezifische Kanzleistruktur und Ihre angebotenen digitalen Dienste unerlässlich.

Gibt es Ausnahmen für Kanzleien?

Das BFSG sieht Übergangsfristen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen vor (§ 38 BFSG https://bfsg-gesetz.de/38-bfsg/). Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen UND hat höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Diese Ausnahme gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen oder importieren, die unter das BFSG fallen.

Ob Ihre Kanzlei als Kleinstunternehmen, das relevante Dienstleistungen im Sinne des BFSG anbietet, unter diese Ausnahme fällt, bedarf einer sorgfältigen Prüfung Ihrer spezifischen Betriebsgröße und digitalen Angebote.

Auch die „unverhältnismäßige Belastung“ kann eine Ausnahme begründen. Wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für die Kanzlei darstellt – insbesondere im Verhältnis zum Umsatz oder Nutzen für Menschen mit Behinderungen – müssen diese nicht gelten. Die Darlegung und Rechtfertigung einer solchen unverhältnismäßigen Belastung erfordert jedoch stichhaltige Argumente.

Was passiert bei Nichtbeachtung? Die Risiken

Die Zuständigkeit für die Marktüberwachung liegt bei der neu geschaffenen “Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen” (MLBF), eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg.
Bei Verstößen gegen das BFSG kann diese Stelle Sanktionen verhängen, darunter Untersagung der Dienstleistungserbringung und Bußgelder.

Über die behördliche Durchsetzung hinaus birgt die Nichtbeachtung von Barrierefreiheit auch zivilrechtliche Risiken. Während das BFSG primär auf staatliche Durchsetzungsmechanismen abzielt, können Verstöße gegen allgemeine Gleichstellungsgrundsätze oder Diskriminierungsverbote unter Umständen zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ein barrierefreier digitaler Auftritt ist somit auch eine Maßnahme zur Risikominimierung.

Nicht zu unterschätzen sind zudem der Reputationsschaden und die negative Außenwirkung, die entstehen können, wenn die Webseite einer Kanzlei als diskriminierend oder nicht zugänglich wahrgenommen wird.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web konkret für eine Kanzlei-Webseite?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Ihre Online-Präsenz und deren Inhalte für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Für eine Kanzlei-Webseite heißt dies, dass potenzielle Mandanten oder Geschäftspartner, die beispielsweise eine Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitive Einschränkung haben, die notwendigen Informationen finden, Kontakt aufnehmen oder Online-Dienste nutzen können.
Konkrete Beispiele für Barrieren, die auf einer Kanzlei-Webseite auftreten können, sind:

  • PDF-Dokumente (z.B. Vollmachtsformulare, Informationsblätter), die nicht für Screenreader aufbereitet sind.
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder von Anwälten oder Büroräumen.
  • Fehlende Linkbeschreibungen.
  • Unzureichender Farbkontrast bei der Darstellung von Texten oder Kanzleilogos.
  • Online-Kontaktformulare oder Terminbuchungssysteme, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen.
  • Fehlende Untertitel bei Kanzlei-Videos oder Podcasts.
  • Komplexe juristische Fachsprache ohne ausreichende Erläuterungen, die für juristische Laien schwer verständlich ist.

Die Grundprinzipien der Barrierefreiheit

Wenn Ihre Webseite unter das BFSG fällt, muss sie die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 erfüllen. Diese Norm wiederum verweist maßgeblich auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in der Regel in der Version 2.1 Konformitätsstufe AA. Das klingt technisch, lässt sich aber auf vier Grundprinzipien herunterbrechen (bekannt als POUR-Prinzipien):

  • Wahrnehmbar (Perceivable): Informationen und Bedienelemente müssen so dargestellt werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können. Beispiele: Alt-Texte für Bilder, Untertitel/Transkripte für Medien, ausreichender Farbkontrast, anpassbare Schriftgröße.
  • Bedienbar (Operable): Die Navigation und Bedienelemente müssen für jeden nutzbar sein. Beispiele: Vollständige Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Zeitlimits bei Formularen, Vermeidung störender Elemente, klare Navigation.
  • Verständlich (Understandable): Inhalte und Bedienung müssen klar und nachvollziehbar sein. Beispiele: Klare und einfache Sprache, vorhersehbare Funktionen, klare Fehlermeldungen bei Formularen.
  • Robust (Robust): Inhalte müssen von verschiedenen Browsern und assistierenden Technologien (wie Screenreadern) zuverlässig interpretiert werden können. Beispiel: Sauberer Code, korrekte Verwendung von HTML-Strukturelementen (z.B. Überschriften H1-H6 ).

Wie prüfen Sie die Barrierefreiheit der Kanzlei-Webseite?

Praktische Tools und Methoden

Sie müssen kein Technikexperte sein, um die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu überprüfen. Es gibt verschiedene Tools und Methoden, die Ihnen dabei helfen können, potenzielle Barrieren zu identifizieren. Wichtig ist zu verstehen, dass eine Kombination aus automatischen und manuellen Tests die besten Ergebnisse liefert.

Automatische Test-Tools

Automatische Test-Tools sind eine gute erste Anlaufstelle, um schnell einen Überblick über mögliche Barriereprobleme zu bekommen. Sie analysieren den Quellcode Ihrer Webseite und identifizieren Verstöße gegen gängige Barrierefreiheitsrichtlinien. Hier sind einige beliebte und oft kostenlose Tools:

  • WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool): Dieses kostenlose Browser-Plugin (verfügbar für Chrome und Firefox) analysiert Ihre Webseite direkt im Browser und zeigt Fehler und Warnungen visuell an. Es bietet auch Erklärungen zu den gefundenen Problemen und Verweise auf die WCAG-Richtlinien. Das Tool ist auch direkt über https://wave.webaim.org/ aufrufbar.
  • axe DevTools: Ebenfalls ein kostenloses Browser-Plugin (für Chrome, Firefox und Edge). Es ist besonders bei Entwicklern beliebt, da es detaillierte Informationen zu den gefundenen Barrieren direkt in den Entwicklertools des Browsers anzeigt.
  • Lighthouse: Lighthouse ist ein in Chrome integriertes Audit-Tool, das unter anderem die Barrierefreiheit einer Webseite bewertet. Lighthouse gibt Ihnen einen Score und listet Verbesserungsvorschläge auf.
  • Online-Accessibility-Checker: Es gibt zahlreiche Online-Tools, bei denen Sie einfach die URL Ihrer Webseite eingeben können und einen Bericht zur Barrierefreiheit erhalten (z.B. vom BIK für Alle).
  • Contrast-Checker: Tools, bei denen Sie Farbwerte z. B. für Schrift und Hintergrund eingeben und prüfen können, ob diese Kombination den Richtlinien zur Barrierefreiheit entspricht. https://webaim.org/resources/contrastchecker/ oder https://colourcontrast.cc/

Wichtig zu beachten: Automatische Tools sind sehr hilfreich, um viele technische Aspekte der Barrierefreiheit zu überprüfen (z.B. fehlende Alt-Texte, unzureichende Farbkontraste). Sie können jedoch nicht alle Aspekte erfassen, insbesondere solche, die das Verständnis und die Bedienbarkeit betreffen.

Manuelle Tests

Manuelle Tests sind unerlässlich, um die tatsächliche Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit Ihrer Kanzlei-Webseite zu beurteilen. Hier sind einige wichtige manuelle Tests, die Sie selbst durchführen können:

  • Navigation mit der Tastatur: Versuchen Sie, Ihre gesamte Webseite ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen. Können Sie alle Links, Schaltflächen und Formularfelder erreichen und aktivieren? Achten Sie auf eine klare visuelle Hervorhebung des aktuell fokussierten Elements (Fokusindikator).
  • Visuelle Überprüfung von Farbkontrasten und Schriftgrößen: Lässt sich der Text auf Ihrer Webseite tatsächlich gut und angenehm lesen?
  • Test mit Screenreadern (grundlegende Überprüfung): Wenn Sie sich etwas tiefer in das Thema einarbeiten möchten, können Sie versuchen, Ihre Webseite mit einem Screenreader (z.B. NVDA für Windows oder VoiceOver für macOS) zu nutzen. Achten Sie darauf, ob die Inhalte in einer logischen Reihenfolge vorgelesen werden und ob alle wichtigen Informationen zugänglich sind.
  • Überprüfung der Bildbeschreibungen (Alt-Texte): Sehen Sie sich alle Bilder auf Ihrer Webseite an und fragen Sie sich, ob der Alternativtext den Inhalt und die Funktion des Bildes angemessen beschreibt.
  • Überprüfung der Überschriftenstruktur: Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite eine logische Hierarchie von Überschriften (H1 für die Hauptüberschrift, H2 für Unterüberschriften usw.) verwendet, um den Inhalt zu strukturieren.
  • Testen von Formularen: Sind alle Formularfelder klar beschriftet? Können Sie die Formulare problemlos mit der Tastatur ausfüllen und absenden? Werden Fehlermeldungen klar und verständlich angezeigt?
  • Überprüfung von Multimedia-Inhalten: Haben Videos Untertitel und Audioinhalte Transkripte?
Nutzertests
  • Für größere KMU oder Webseiten mit komplexen Funktionen kann es sehr wertvoll sein, Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen durchzuführen. Direktes Feedback von Betroffenen gibt Ihnen die wertvollsten Einblicke in die tatsächlichen Barrieren und hilft Ihnen, Ihre Webseite optimal zu gestalten. Es gibt Agenturen und Organisationen, die solche Tests anbieten.

Welche Anpassungen sind notwendig? Praktische Tipps für Kanzleien

Nachdem Sie Ihre Webseite auf Barrieren überprüft haben, geht es nun darum, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Hier sind einige konkrete Beispiele und praktische Tipps, wie Sie Ihre Webseite barrierefreier gestalten können:

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken:
    Beispiel: Statt eines Dateinamens wie „bild001.jpg“ sollten Sie Bilder aussagekräftig benennen und einen beschreibenden Alt-Text wie z. B. „Lächelnde Mitarbeiterin im Gespräch mit einem Mandanten“ oder “Rechtsanwalt Vorname Nachname” hinterlegen.
    Tipp: Beschreiben Sie den Inhalt und die Funktion des Bildes präzise und kurz. Bei rein dekorativen Bildern kann ein leerer Alternativtext verwendet werden, so dass das Bild von Screenreadern übersprungen wird.
  • Tastaturbedienbarkeit sicherstellen:
    Beispiel: Stellen Sie sicher, dass alle Links, Schaltflächen, Menüs, Buttons für Dokumentendownload und Formularelemente mit der Tab-Taste erreicht und mit der Enter- oder Leertaste aktiviert werden können.
    Tipp: Testen Sie Ihre Webseite komplett ohne Maus. Achten Sie darauf, dass der Fokus (die visuelle Hervorhebung des aktuell ausgewählten Elements) immer deutlich sichtbar ist
  • Ausreichenden Farbkontrast gewährleisten:
    Beispiel: Verwenden Sie für Textfarben einen ausreichend hohen Kontrast zum Hintergrund. Dunkelgrauer Text auf hellgrauem Hintergrund kann für viele Menschen schwer lesbar sein.
    Tipp: Nutzen Sie Farbkontrast-Checker-Tools, um sicherzustellen, dass Ihre Farbkombinationen die WCAG-Anforderungen erfüllen (mindestens 4.5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text).
  • Strukturierte Überschriften (H1-H6) verwenden:
    Beispiel: Gliedern Sie Rechtstexte, Leistungsbeschreibungen und Blogbeiträge mit einer logischen Überschriftenhierarchie. Verwenden Sie <h1> für den Haupttitel der Seite, <h2> für wichtige Unterüberschriften usw. Dies hilft Screenreadern und Suchmaschinen, die Struktur Ihrer Inhalte zu verstehen.
    Tipp: Verwenden Sie Überschriften hierarchisch und vermeiden Sie es, Überschriften zur reinen Formatierung zu nutzen (verwenden Sie stattdessen CSS).
  • Linkbeschreibungen einfügen:
    Beispiel: Verlinkungen sollten klar als solche erkennbar sein, im Kontext Sinn ergeben und das Ziel des Links angeben. Ansonsten kann es passieren, dass z. B. Screenreader Sinn und Ziel des Links nicht verstehen und der Nutzer diesen daher nicht nutzen kann.
    Tipp: Verwenden Sie keine generischen Begriffe wie “hier” oder “mehr”, sondern konkretisieren Sie den Zweck des Links mit z. B. “mehr Infos zu Thema XYZ” oder “Formular-Download”. Vermeiden Sie eine reine optische Hervorhebung des Links, ohne ihn weiter als solchen zu kennzeichnen.
  • Klare und verständliche Sprache verwenden:
    Beispiel: Vermeiden Sie lange, verschachtelte Sätze und Fachbegriffe, die nicht jeder versteht. Erklären Sie Abkürzungen und juristische Fachbegriffe dort, wo sie für Laien unverständlich sein könnten.
    Tipp: Schreiben Sie so, dass Ihre Inhalte auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder nicht-deutscher Muttersprache verständlich sind.
  • Formularfelder korrekt beschriften:
    Beispiel: Verwenden Sie das <label>-Element, um Formularfelder in Kontakt- und Anfrageformularen eindeutig zu beschriften. Dies hilft Screenreadern, die Funktion der einzelnen Felder zu erklären.
    Tipp: Stellen Sie sicher, dass die Beschriftung visuell mit dem zugehörigen Eingabefeld verbunden ist.
  • Untertitel und Transkripte für Audio- und Videoinhalte bereitstellen:
    Beispiel: Für ein Erklärvideo sollten Sie Untertitel anbieten, die den gesprochenen Text synchron wiedergeben. Für reine Audioinhalte wie z. B. Podcasts ist ein Transkript (eine textuelle Wiedergabe des Inhalts) hilfreich.
    Tipp: Viele Videoplattformen bieten Funktionen zur automatischen Erstellung von Untertiteln an, die Sie anschließend noch überprüfen und korrigieren sollten.
  • Responsives Design implementieren:
    Beispiel: Stellen Sie sicher, dass sich Ihre Webseite automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen (Desktop, Tablet, Smartphone) anpasst und weiterhin gut bedienbar ist.
    Tipp: Ein responsives Design verbessert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit.
  • Die Rolle von Content-Management-Systemen (CMS) nutzen:
    Beispiel: Viele moderne CMS wie WordPress bieten Plugins oder Themes, die die Erstellung barrierefreier Inhalte erleichtern und auf Barrierefreiheitsaspekte hinweisen.
    Tipp: Informieren Sie sich über die Barrierefreiheitsfunktionen Ihres CMS und nutzen Sie diese aktiv.

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Beginnen Sie mit den wichtigsten Punkten und verbessern Sie Ihre Webseite schrittweise. Es ist auch ratsam, sich bei komplexeren Anpassungen professionelle Unterstützung zu suchen.

Die Barrierefreiheitserklärung: Was sie beinhaltet und wie sie bereitgestellt wird

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein wichtiges Element, um Transparenz hinsichtlich der Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu schaffen. Sie informiert Nutzer darüber, inwieweit Ihre Webseite bereits barrierefrei ist, welche Barrieren möglicherweise noch bestehen und an wen sie sich wenden können, um Feedback oder Unterstützung zu erhalten.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und warum ist sie wichtig?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentliche Stellungnahme, in der Sie als Webseitenbetreiber erklären, wie Sie die Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzen und welche Anstrengungen Sie diesbezüglich unternehmen. Sie dient dazu, Vertrauen bei Nutzern mit Behinderungen aufzubauen und ihnen zu ermöglichen, sich über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu informieren.

Gesetzliche Anforderungen

Sofern Ihre Kanzlei unter das BFSG fällt, ist die Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Erklärung muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Aber auch wenn Ihre Kanzlei nicht direkt unter diese Pflicht fällt, ist es eine gute Praxis, eine solche Erklärung bereitzustellen.

Inhalte einer Barrierefreiheitserklärung

Eine typische Barrierefreiheitserklärung beinhaltet folgende Informationen:

  • Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit: Hier geben Sie an, inwieweit Ihre Webseite die Anforderungen der Barrierefreiheitsrichtlinien (z.B. WCAG) erfüllt. Sie können beispielsweise angeben, dass die Webseite „weitgehend barrierefrei“, „teilweise barrierefrei“ oder „nicht barrierefrei“ ist.
  • Auflistung bekannter Barrieren: Wenn Ihre Webseite noch nicht vollständig barrierefrei ist, sollten Sie bekannte Barrieren konkret benennen. Dies zeigt, dass Sie sich des Problems bewusst sind und daran arbeiten.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit: Beschreiben Sie die Maßnahmen, die Sie bereits ergriffen haben oder planen, um die Barrierefreiheit Ihrer Webseite kontinuierlich zu verbessern.
  • Feedback-Mechanismus: Geben Sie Nutzern die Möglichkeit, Ihnen Feedback zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu geben. Nennen Sie eine konkrete Kontaktperson oder eine E-Mail-Adresse, an die sich Nutzer wenden können, wenn sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben.
  • Datum der Erstellung der Erklärung und Datum der letzten Überprüfung: Dies gibt Nutzern einen Hinweis auf die Aktualität der Informationen.
  • Informationen zum Durchsetzungsverfahren (falls relevant): Für Webseiten, die unter die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit fallen, muss in der Erklärung in der Regel auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ein Beschwerde- oder Durchsetzungsverfahren einzuleiten.

Wie und wo wird die Barrierefreiheitserklärung bereitgestellt?

Es empfiehlt sich, die Barrierefreiheitserklärung gut sichtbar auf Ihrer Webseite zu platzieren. Ein gängiger Ort dafür ist der Footer (die Fußzeile) der Webseite. Sie können dort einen Link mit der Bezeichnung „Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheitserklärung“ einfügen, der direkt zu der entsprechenden Seite führt.

Muster und Vorlagen

Im Internet finden Sie zahlreiche Muster und Vorlagen für Barrierefreiheitserklärungen, die Ihnen als Orientierung dienen können. Achten Sie darauf, dass die Vorlage für Ihre Webseite geeignet ist, und passen Sie sie entsprechend an.
Wichtig: Die Barrierefreiheitserklärung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere wenn Sie größere Änderungen an Ihrer Webseite vornehmen oder neue Barrieren identifizieren. Sie ist ein lebendiges Dokument, das den Fortschritt Ihrer Bemühungen um Barrierefreiheit widerspiegelt.
Indem Sie eine transparente und informative Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion und erleichtern es Menschen mit Behinderungen, Ihre Webseite bestmöglich zu nutzen.

Mehr als nur Pflicht: Ethische Verantwortung und Kanzlei-Marketing

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen des BFSG einen wichtigen Rahmen für die Barrierefreiheit von Webseiten schaffen, reicht die Bedeutung dieses Themas weit darüber hinaus. Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Frage der Ethik und bietet handfeste Vorteile für Ihre Kanzlei im Bereich Marketing und darüber hinaus.

Ethische Verantwortung und Inklusion

Im Kern geht es bei Barrierefreiheit um Inklusion und Teilhabe. Jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten, sollte die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am digitalen Leben teilzunehmen. Als Teil des Rechtssystems haben Anwälte eine Verantwortung, den Zugang zum Recht und zu Informationen für alle Bürger zu gewährleisten. Eine barrierefreie Webseite ist ein Ausdruck dieser Verantwortung und trägt zu einer inklusiveren Gesellschaft bei.

Erweiterung der Zielgruppe

Rein wirtschaftlich betrachtet, erschließen Sie durch Barrierefreiheit eine deutlich größere potenzielle Zielgruppe. Millionen von Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, und diese Zahl wird oft unterschätzt. Man spricht hier von etwa 10-15 % der Bevölkerung. Hinzu kommen ältere Menschen, deren Fähigkeiten sich altersbedingt ändern. Eine barrierefreie Webseite öffnet Ihre Kanzlei für diese potenziellen Mandanten und erschließt eine oft unterschätzte Zielgruppe.

Verbesserung der Nutzererfahrung für alle

Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren von barrierefreien Webseiten. Viele Anpassungen, die die Barrierefreiheit verbessern, kommen allen Nutzern zugute. Eine klare Struktur, gut lesbare Texte und eine einfache Navigation auf Ihrer Kanzlei-Webseite verbessern die allgemeine Benutzerfreundlichkeit für jeden, ob juristischer Laie oder potenzieller Geschäftspartner.

Positives Image und Wettbewerbsvorteil

Eine Kanzlei, die sich aktiv für Barrierefreiheit einsetzt, demonstriert Modernität, Mandantenorientierung und den Willen zur Inklusion. In einer Zeit, in der soziale Verantwortung eine immer größere Rolle spielt, kann dies ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

SEO-Vorteile (Suchmaschinenoptimierung)

Viele Aspekte der Barrierefreiheit haben auch positive Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) Ihrer Webseite. Suchmaschinen wie Google legen Wert auf gut strukturierte, leicht verständliche und nutzerfreundliche Webseiten. Dazu gehören beispielsweise klare Überschriften, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und eine gute interne Verlinkung – allesamt wichtige Faktoren für die Barrierefreiheit und gleichzeitig für ein besseres Ranking in den Suchergebnissen.

Fazit für Rechtsanwälte und Kanzleien

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Thema Webseiten-Barrierefreiheit sind auch für Kanzleien relevant, insbesondere im Hinblick auf digitale Dienstleistungen und die Interaktion mit Verbrauchern. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen digitalen Angebote ist ratsam.

Über die mögliche gesetzliche Pflicht hinaus bietet die Barrierefreiheit klare Vorteile: Sie erweitern Ihre potenzielle Mandantschaft, verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher Ihrer Webseite, stärken das Image Ihrer Kanzlei als modern und verantwortungsbewusst und profitieren von SEO-Effekten. Es ist eine sinnvolle Investition in die digitale Zukunft Ihrer Kanzlei.

Werden Sie aktiv: Prüfen Sie den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Webseite mit den genannten Methoden. Beginnen Sie mit der Umsetzung der wichtigsten Anpassungen. Betrachten Sie die Barrierefreiheit als integralen Bestandteil Ihres digitalen Auftritts.

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Disclaimer: Bitte beachten Sie: Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine abschließende Rechtsberatung dar. Die Frage, ob Ihre spezifische Kanzlei unter die Pflichten des BFSG fällt und welche genauen Anforderungen für Sie gelten, bedarf einer individuellen juristischen Prüfung, die über die Inhalte dieses Beitrags hinausgeht.