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Sperrung des Rechtsanwaltsparkplatzes

Das Landgericht Köln informiert über Einschränkungen durch Hochsicherheitsverfahren.

Ab dem 2. September 2025  kann es aufgrund eines dann beginnenden Hochsicherheitsverfahrens zu Beeinträchtigungen im und vor allem außerhalb des Justizgebäudes kommen.

An den Verhandlungstagen ist der Rechtsanwaltsparkplatz gesperrt. Ebenso steht die äußere Parkreihe auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 nicht zur Verfügung. Die betroffenen Parkflächen werden am Vorabend der Hauptverhandlungstermine abgesperrt. Fahrzeuge, die am Hauptverhandlungstag bis 7:00 Uhr in der Absperrung stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Zudem wird die Zufahrt zum Justizparkhaus durch Polizeibeamte kontrolliert. Die Zufahrt wird nur nach Vorlage des Dienst- oder Hausausweises, des Rechtsanwaltsausweises, der Terminladung oder eines die Zufahrt legitimierenden Schreibens, jeweils in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen, die Identität nachweisenden Dokuments mit Lichtbild (z.B. Führerschein), gewährt.

Sämtliche öffentlichen Parkflächen auf der Hans-Carl-Nipperdey-Straße werden ebenfalls gesperrt sein und für die gesamte Dauer des Verfahrens nicht zur Verfügung stehen.

Während des Transports des Angeklagten mit dem Polizeihubschrauber werden die Zufahrtsstraßen (Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße) zum Justizparkhaus gesperrt sein. Die Ankunft wird in der Regel gegen 8:00 Uhr erwartet. Die Straßensperrung soll grundsätzlich für einen Zeitraum von ca. 30 Minuten eingerichtet werden, wobei zeitliche Verzögerungen nicht ausgeschlossen sind.

Die bisher anberaumten Hauptverhandlungstermine

Tag 1, 02.09.25

Tag 2, 03.09.25

Tag 3, 08.09.25

Tag 4, 10.09.25

Tag 5, 15.09.25

Tag 6, 18.09.25

Tag 7, 19.09.25

Tag 8, 22.09.25

Tag 9, 23.09.25

Tag 10, 29.09.25

Tag 11, 07.10.25

Tag 12, 09.10.25

Tag 13, 13.10.25

Tag 14, 27.10.25

Tag 15, 30.10.25

Zusätzlicher Termin: 04.09.2025