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Sammelanderkonten: DAV begrüßt Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses!

Erhalten Sie mit diesem Beitrag der Pressestelle des DAV Informationen zu Sammelanderkonten –
Statement vom 27.11.2025.

 

DAV begrüßt Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses!

Statement von Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Schon seit Langem setzt sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) für eine Änderung im Berufsrecht ein, um anwaltliche Sammelanderkonten im Rahmen der Selbstverwaltung zu kontrollieren. Solange eine solche fehlt, wird der Erhalt der Sammelanderkonten nur durch einen Nichtbeanstandungserlass des Bundesministeriums für Finanzen gesichert. Dass dieser nun für ein weiteres Jahr verlängert wird, ist wichtig.

„Dass der Erhalt der Sammelanderkonten für ein weiteres Jahr gesichert bleibt, freut uns. Wäre der Nichtbeanstandungserlass nicht erneut verlängert worden, hätte das zu zahlreichen Kündigungen von anwaltlichen Konten durch die Finanzinstitute geführt. Betroffen wären nicht nur kurzfristig die Sammelanderkonten, sondern mittelfristig auch jene Geschäftskonten, über die Fremdgelder laufen.

Auch wenn den Sammelanderkonten so wieder etwas Zeit verschafft wurde, ist dennoch klar: Es braucht eine langfristige Lösung für ihren Erhalt. Insbesondere für das Funktionieren von Anwaltskanzleien, die Verbraucher und den Mittelstand vertreten, ist die Möglichkeit, Fremdgelder rechtsicher einzuziehen und weiterzuleiten, essenziell. Gemeinsam mit allen weiteren Beteiligten arbeiten wir an einer zukunftsfähigen gesetzlichen und technischen Umsetzung.“

 

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