Logo KVB KVB JobTicket

KAV Mitglieder haben die Möglichkeit das KVB JobTicket zu beziehen. Das JobTicket lohnt sich nicht nur für den Weg zur Arbeit – es bietet auch nach Feierabend alle Freiheiten. Mit dem JobTicket können Sie montags bis freitags ab 19 Uhr (bis 3 Uhr des Folgetages) sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen im gesamten VRS-Netz kostenlos mehr mitnehmen:

  • +eine Person über 14 Jahre, + bis zu drei Kinder von 6 bis 14 Jahren, +ein Fahrrad.

Bitte beachten Sie, dass das Angebot des KVB Job-Tickets sich an Kanzleien richtet, in denen mind. 1 Mitarbeiter Mitglied des KAV e.V. ist. Mindestens 2 Job-Tickets müssen von der Kanzlei abgenommen werden, wobei der mögliche Personenkreis Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte, Kanzleimitarbeiterinnen / Kanzleimitarbeiter aber auch Auszubildende umfasst. Diese Vorgabe ist eine der Voraussetzungen, um die Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über die derzeitigen Konditionen und weiteren Voraussetzungen um das KAV JobTicket zu beziehen. Gerne steht Ihnen hierfür Frau Sonja Hafner in der Geschäftsstelle des KAV zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin beim KAV

Frau Sonja Hafner
Tel: 0221 / 28 56 02 10
hafner@koelner-anwaltverein.de