KAV Onlineseminar | Medizinrecht Update Medizinstrafrecht

Referenten:               Frau RAin Daniela Etterer und Herr RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis

Bei der Betreuung von medizinrechtlichen Mandaten nehmen die medizinstrafrechtlichen Aspekte stetig zu. Dies liegt u. a. darin begründet, dass in jüngerer Vergangenheit Straftatbestände mit Bezug zur Gesundheitsbranche geschaffen bzw. geändert wurden, wie §§ 299a, 299b StGB oder §§ 275, 277, 279 StGB. Im Weiteren haben die Änderungen im Medizinrecht, welche vor allem durch die COVID-19-Pandemie bedingt sind, nicht unerhebliche Auswirkungen auf das Medizinstrafrecht. Ebenso gab es in den letzten Jahren einige relevante Gerichtsentscheidungen durch Strafgerichte.

Die Veranstaltung „Update Medizinstrafrecht“ soll Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Medizinstrafrecht in materieller und prozessualer Hinsicht zu verschaffen. Dabei werden unter anderem Themen wie der Betrug im Zusammenhang mit Freihaltepauschalen nach § 21 KHG, der Abrechnungsbetrug durch Corona-Testzentren sowie die Entwicklungen zu ärztlichen Triage-Entscheidungen beleuchtet.

Auch ein Blick in die Zukunft zeigt, dass mit einer weiteren, dynamischen Fortentwicklung des Rechtsgebietes zu rechnen ist. So ist beispielsweise nach der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfes im März dieses Jahres eine konkrete Debatte um die Streichung respektive Neufassung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) zu erwarten. Andere Themen, wie die Sterbehilfe, stehen zwar laut Koalitionsvertrag nicht primär auf der Agenda der Regierung, sind indes stetig Teil der gesellschaftlichen Debatte, der sich auch das Parlament nicht wird entziehen können.

 

Kostenbeitrag:

KAV Jungmitglieder: €  50,00
KAV Mitglieder: €  60,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: €  60,00
Nicht-Mitglieder: €  70,00

 

Hinweise:

* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 Abs. 2 FAO wird für 2,0 Stunden erstellt.

 

Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:

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Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.

Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

 

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