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KAV ONLINESEMINAR | Medizinrecht | Strafrecht Update Medizinstrafrecht 2024

Referenten: Dr. Markus Gierok und Frau Daniela Etterer

 

Update Medizinstrafrecht

 

Die Bearbeitung medizinrechtlicher Mandate ohne grundlegende strafrechtliche Kenntnisse ist kaum noch möglich. Vielfach knüpft sich an die Verletzung einer medizinrechtlichen Vorschrift – unmittelbar oder mittelbar – eine Strafandrohung. Dies gilt in besonderem Maße für das Medizinwirtschaftsstraft, bspw. für den medizinstrafrechtlichen Klassiker des Abrechnungsbetrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) oder die immer noch verhältnismäßig jungen Straftatbestände der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB). Insbesondere das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in den letzten Jahren zahlreiche wegweisende Entscheidungen zu diesen Korruptionstatbeständen getroffen, die versierte Medizinrechtler im Blick haben sollten.

Besonders präsent war das Medizinstrafrecht zudem während der Corona-Pandemie: Themen wie Abrechnungsbetrug in Testzentren, Fälschung von Impfausweisen und Testzertifikaten sowie potenzielle Triage-Situationen dominierten nicht nur monatelang die Berichterstattung, sondern beschäftig(t)en ebenso den Gesetzgeber und Gerichte.

Spannende Entwicklungen gibt es auch darüber hinaus: So ist die rechtspolitische Diskussion über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Gange. Die Einigung auf eine gesetzliche Regelung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe lässt weiter auf sich warten.

Hierzu und zu weiteren spannenden Facetten des Medizinstrafrechts dozieren Rechtsanwältin Daniela Etterer MHMM, und Rechtsanwalt Dr. Markus Gierok aus der Sozietät Tsambikakis & Partner in ihrem Update Medizinstrafrecht.

 

Daniela Etterer, MHMM

  • Rechtsanwältin (seit 2006) und Partnerin
  • Fachanwältin für Medizinrecht
  • Compliance Officer (TÜV)
  • Verteidigt und berät im Medizinstrafrecht und betreut Mandate in der Healthcare- Compliance
  • Autorin von Veröffentlichungen zum Medizinstrafrecht

 

Dr. Markus Gierok

  • Rechtsanwalt seit 2019
  • Verteidigt und berät im Medizinstrafrecht
  • DEKRA-zertifizierter Geldwäschebeauftragter
  • Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Medizinstrafrecht

 

Kostenbeitrag:

KAV Jungmitglieder: €  75,00
KAV Mitglieder: €  100,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: €  100,00
Nicht-Mitglieder: €  125,00

 

 

Hinweise:

* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO wird entsprechend für 2,5 Stunden erstellt.

 

Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:

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Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.

Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

 

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