Häufig kommt dem Testamentsvollstrecker die Aufgabe zu, Nachlässe abzuwickeln und an die Erben herauszugeben. Nicht selten übersieht der Testamentsvollstrecker, dass er die Auseinandersetzung auch unter Beachtung der §§ 2050 f BGB vorzunehmen hat und, wenn ihm auch die Erledigung der Pflichtteile zugewiesen wurde, auch § 2316 BGB berücksichtigen muss. Hiermit sind erhebliche Haftungsrisken verbunden.

Herr Mörschner erklärt anhand von Praxisbeispielen die Ausgleichung und die Aufgaben des Testamentsvollstreckers hierzu.

Das Seminar richtet sich sowohl an Kollegen und Kolleginnen, die sich im Erbrecht spezialisieren wollen, als auch an Kollegen, die vielleicht nur vereinzelt in Testamenten zum Testamentsvollstrecker bestimmt wurden. Aber auch der erfahrene Erbrechtler wird wertvolle Hinweise für seine Praxis erhalten.

Programm:

16.00-17.15 Uhr – 1. Vortragsteil

17.15-17.30 Uhr – Kurzpause

17.30-18.45 Uhr – 2. Vortragsteil

Referent:

Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner ist Fachanwalt für Erbrecht und betreut seit Jahren ausschließlich erbrechtliche Mandate, insbesondere aus dem Bereich der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit und ohne Testamentsvollstreckung. Seit 2006 referiert er regelmäßig für den Kölner Anwaltsverein.

Kostenbeitrag:

KAV Jungmitglied: EUR 70,00

KAV Mitglied: EUR 80,00

Mitglied eines anderen Anwaltvereins (DAV): EUR 80,00*

Nichtmitglied: EUR 90,00

*Ein Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen Anwaltverein (DAV) wird höflich erbeten. Bitte senden Sie uns diesen im direkten Anschluss zu Ihrer Anmeldung an die nachfolgende E-Mailadresse: service@koelner-anwaltverein.de. Vielen Dank!

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO wird für 2,5 Stunden erstellt.

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Hinweise:

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Kompatibel mit allen Endgeräten

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Ihr Kölner Anwaltverein e.V.