Umgang mit psychischer Gewalt und Opferschutz im Familienrecht
Dieses Seminar ist speziell für Fachleute im Familienrecht, Verfahrensbeistände, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, Familienberatungsstellen sowie Richterinnen und Richter konzipiert. Es bietet praxisorientierte Ansätze, um psychische Gewalt – insbesondere in Verbindung mit Narzissmus – zu erkennen und angemessen damit umzugehen.
Teil 1: Umgang mit psychischer Gewalt und narzisstischem Missbrauch
Die Referenten RAin Abschira Kontny, Regina Schrott und Henning Glasmacher behandeln folgende Schwerpunkte:
- Identifikation psychischer Gewalt und narzisstischen Missbrauchs bei Mandanten und Gegenparteien.
- Loyalitätskonflikte und Bindungsintoleranz bei Betroffenen, insbesondere Kindern.
- Strategien zur Verfahrensbeschleunigung bei Vorliegen psychischer Gewalt.
- Rechtsmittel und mediative Möglichkeiten trotz eskalierender Gewalt.
- Unterstützung durch die „Narz mich nicht“-Initiative für gewaltfreie Beziehungen.
Teil 2: Opferschutz und die Istanbul-Konvention
Referentin: Dr. Sabine Lentz, Richterin am Amtsgericht Oberhausen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den familiengerichtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention, einschließlich Gewaltschutzgesetz, Risikoanalysen und kindeswohlorientierter Maßnahmen bei häuslicher Gewalt. Besondere Schwerpunkte:
- Verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte der Konvention.
- Schutzmaßnahmen in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren sowie bei Wohnungszuweisung.
- Aktuelle Rechtsprechung und deren praktische Umsetzung anhand von Fallbeispielen.
Ziel des Seminars:
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen lernen, Verfahren effizienter und kindeswohlorientierter zu gestalten, subtilen Formen psychischer Gewalt frühzeitig entgegenzuwirken und betroffene Parteien fachgerecht zu unterstützen.
Zielgruppe:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familienrecht
- Verfahrensbeistände, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familienberatungsstellen
- Richterinnen und Richter mit Fokus auf Kindschafts- und Gewaltschutzverfahren
Kostenbeitrag:
KAV Jungmitglieder: | € 175,00 |
KAV Mitglieder: | € 225,00 |
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 225,00 |
Nicht-Mitglieder: | € 299,00 |
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de.
Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird für 5,0 Stunden erstellt.
Veranstaltungsort:
wird noch bekannt gegeben.
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