Referent Harald Minisini
NEUE Vollstreckungsformulare, verpflichtend ab 01.12.2023: Einführungsseminar
in die Zwangsvollstreckungsformular – Verordnung als praxisnaher Überblick zu den Formularen.
Donnerstag, 14. Dezember 2023 – Modul 1 Einführungsseminar (3 Std.)
- Vorstellung der neuen 8 Formulare in der Zwangsvollstreckung
- Gesetzliche Änderungen in der ZVFV
- Ab wann verbindliche Nutzungspflicht
- Übergansvorschriften
- Formulare elektronisch Auslesbar bzw. als strukturierter Datensatz
- Die neue „Zwangs-Forderungsaufstellung“
- Haftungsrelevante Fragen durch die neuen Formulare
- Fehler beim Ausfüllen in der Praxis vermeiden
- Relevante Entscheidungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zwangsvollstreckung
Mittwoch, 17. Januar 2024 – Modul 2 Workshop 1: Der Gerichtsvollzieher – das neue Formular(3 Std.)
Das neue Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag nebst neuer Forderungsaufstellung wird eingehend mit Ausfüllhinweisen, strategischer Antragsstellung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Sinne einen Praxis – Workshops besprochen
Schwerpunkte werden auf die Vermögensauskunft, Drittauskünfte, gütliche Erledigung sowie die Sachpfändung gelegt unter Darstellung der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung.
Auch wird das neue Formular „Durchsuchungsbeschluss“ in den Workshop mit einbezogen.
Das neue Formular für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nebst neuer Forderungsaufstellung wird eingehend mit Ausfüllhinweise, strategischer Antragsstellung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Sinne eines Praxis-Workshops besprochen.
Schwerpunkte werden auf die Lohn- und Kontenpfändung inkl. der entsprechenden Zusatzanträge wie Zusammenrechnung mehrerer Einkommen, Herausrechnung unterhaltsberechtigter Personen, et. gelegt unter Darstellung der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung.
Insbesondere werden auch die gesondert zu treffenden Anordnungen im Sinne des § 836 III ZPO erörtert.
Kostenbeitrag Komplettbuchung 9 Std. (3 Module):
KAV Jungmitglieder: | € 225,00 |
KAV Mitglieder: | € 299,00 |
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 299,00 |
Nicht-Mitglieder: | € 375,00 |
Kostenbeitrag Module (3 Std.):
KAV Jungmitglieder: | € 90,00 |
KAV Mitglieder: | € 120,00 |
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 120,00 |
Nicht-Mitglieder: | € 150,00 |
Modul 1 – 14.12.2023
Modul 2 – 17.01.2024
Modul 3 – 31.01.2024
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de
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Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.
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