Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 2026 – Modul 1:
Die rasante Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) erfasst auch die arbeitsrechtliche Praxis. In Zukunft werden zahlreiche Arbeitsplätze mit KI in Berührung kommen. Dabei stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen von der Einführung von KI-Anwendungen am Arbeitsplatz bis hin zur Beendigung bzw. dem Verbot des Einsatzes von KI. Das Seminar gibt einen Überblick über die individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und soll helfen, die damit verbundenen Anforderungen in der arbeitsrechtlichen Praxis zu beachten und umzusetzen.
Überblick
- Was ist KI im Sinne des Arbeitsrechts?
- Rechtliche Rahmenbedingungen – Regulierungsrahmen
- Tatsächliche und rechtliche Risiken im Überblick
Ausgewählte Problemfelder
- KI als technische Überwachungseinrichtung
- Mitbestimmungspflicht / Mitbestimmungsfreiheit?
- Hinzuziehung von KI-Sachverständigen
- Informations- und Unterrichtungsansprüche
KI-Einsatz im Bewerbungsverfahren
- Diskriminierungsrechtliche Fragen
- Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien
KI-Einsatz: Recht und/oder Pflicht des AN
- Recht des Arbeitgebers zur Einführung KI
- Pflicht des Arbeitnehmers zur Nutzung von KI
- Recht des Arbeitnehmers auf Nutzung von KI?
- Einführung und Anwendung von KI als personelle Einzelmaßnahme gem. § 99 BetrVG
- Mitbestimmung bei Nutzungsverboten
Erteilung von Weisungen mittels KI
KI-Einsatz und Kündigungsschutzrecht
- KI-Einsatz bei Kündigungsausspruch
- Schwellenwerte / Betriebsgröße
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Einführung und Anwendung von KI als Betriebsänderung
Programm:
Donnerstag, 26. November 2026 / 10:00 – 16:30 Uhr – Modul 1 (5 Std. FAO)
Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick – Teil 1
RA Dr. Stefan Müller, Leipzig
RA Dr. Marc Becker, Leipzig
Pause
Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick – Teil 2
RA Dr. Stefan Müller, Leipzig
RA Dr. Marc Becker, Leipzig
Mittagspause
Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick – Teil 3
RA Dr. Stefan Müller, Leipzig
RA Dr. Marc Becker, Leipzig
Pause
Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick – Teil 4
RA Dr. Stefan Müller, Leipzig
RA Dr. Marc Becker, Leipzig
Kostenbeitrag Module (5 Std. FAO):
| KAV Jungmitglieder: | € 149,00 |
| KAV Mitglieder: | € 199,00 |
| Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 199,00 |
| Nicht-Mitglieder: | € 249,00 |
Kostenbeitrag Komplettbuchung 15 Std. FAO (3 Module):
| KAV Jungmitglieder: | € 375,00 |
| KAV Mitglieder: | € 499,00 |
| Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 499,00 |
| Nicht-Mitglieder: | € 625,00 |
Zur Komplettbuchung der diesjährigen Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht mit allen Informationen geht es ebenfalls hier weiter.
Weitere Seminare im Arbeitsrecht finden Sie hier..
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de
Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO wird entsprechend für 5 Stunden erstellt.
Frühbucherrabatt:
Der KAV gewährt einen Frühbucherrabatt in Höhe von 10% auf die Netto- Teilnahmegebühr, wenn Sie sich bis zum 25. August 2026 24:00 Uhr anmelden und bei der Anmeldung das Stichwort „Early Bird“ angeben. Die Angabe des Stichworts ist zwingend, um den Rabatt zu erhalten. Wir können den Rabatt dann auch automatisch auf Ihrer Rechnung abziehen.
Das ist eine großartige Gelegenheit, von einem Preisnachlass zu profitieren, wenn Sie sich frühzeitig für die Teilnahme an einem Seminar des KAV anmelden. Nur bei Angabe des Stichworts „Early Bird“ bei Ihrer Buchung erhalten Sie den Rabatt.
Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:
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Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.
Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.
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