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KAV Onlineseminar | Steuerrecht Im Fokus der Ermittlungsbehörden – (Eigene) strafrechtliche Risiken in der (steuerlichen) Beratung

Berater:Innen werden in der Beratungstätigkeit durch einen Pflichtenkreis bestimmt und begrenzt. Die zivilrechtlichen Pflichten aus dem Mandat verpflichten Berater:Innen, dafür zu sorgen, dass der Mandant/die Mandantin so wenig Steuern wie möglich bezahlt. Bei Pflichtverletzung drohen Schadenersatzansprüche und sogar der Vorwurf der Untreue. Strafrechtlich dürfen sich Berater:Innen nicht an der Hinterziehung des Mandanten beteiligen. Insoweit trifft Berater:Innen die Pflicht, einer rechtswidrigen Verkürzung von Steuern nicht die Hand zu reichen. Verstöße können den Vorwurf von (Beihilfe zur) Steuerhinterziehung zur Folge haben. Denkbar sind ist auch Begünstigung und Strafvereitelung. Die Grenzziehung kann mitunter schwierig sein. Grund genug, insbesondere auf die strafrechtlichen Risiken von Berater:Innen einen aktuellen Blick zu werfen.

Referenten: RA Prof. Dr. Sebastian Peters, RA Dr. Christian Bertrand

Gliederung:

I.               Steuerhinterziehung durch Berater:Innen
II.             Beihilfe zur Steuerhinterziehung
III.           Vermeidung strafrechtlicher Risiken: §§ 153, 371 AO
IV.           Der Begriff des Anfangsverdachts
V.             Auskunftsverweigerungsrecht
VI.           Zeugnisverweigerungsrecht
VII.         Durchsuchung und Beschlagnahme in der Beraterkanzlei
VIII.       Beschlagnahmeverbote
IX.           Das Zurückbehaltungsrecht und Risken der Strafbarkeit wegen Unterschlagung
X.             Weitere strafrechtliche Risiken der Berater:Innen (Geldwäsche, Verletzung von Privatgeheimnissen, Parteiverrat etc.)

 

Kostenbeitrag:

KAV Jungmitglieder: € 75,00
KAV Mitglieder: € 99,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: € 99,00
Nicht-Mitglieder: € 125,00

 

Hinweise:

* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 Abs. 2 FAO wird für 2,5 Stunden erstellt.

 

Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:

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Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.

Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

 

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