Herbstseminar im Handels- und Gesellschaftsrecht 2026 – Modul 2:
Das zweite Modul des Herbstseminar im Handels- und Gesellschaftsrecht wird von Herrn Dr. Jochen Bernhard eröffnet. Wir freuen uns sehr, dass wir mit ihm einen Experten auf diesem Gebiet als Referenten gewinnen, der innerhalb seines Vortrages die Grundlagen des Kartellrechtes und die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht beleuchten wird.
In der Gestaltung von Vertriebs-, Einkaufs-, und Kooperationsverträgen spielt das Kartellrecht oft nur eine Nebenrolle, kann aber bei Fehlern in der Vertragsgestaltung haftungsträchtig werden. Dieses Seminar bringt die Teilnehmer auf den neuesten Stand zur Relevanz des Kartellrechts in der vertragsrechtlichen Beratungspraxis. Neben einer Schärfung des Bewusstseins für wettbewerbsbeschränkende Vertragsklauseln dient das Seminar der Diskussion von Fallbeispielen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung zum deutschen und europäischen Kartellrecht. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer die wesentlichen Grundlagen für eine kartellrechtskonforme Vertragsgestaltung.
Wesentliche Inhalte:
- Einführung: Wann Sie an das Kartellrecht denken sollten
- Systematische Prüfung des Kartellrechts in Verträgen – Spürbarkeit, Marktanteilsschwellen, Kernbeschränkungen und freigestellte Klauseln
- Neue Entwicklungen zu Kooperationsverträgen zwischen Wettbewerbern (mit Fallbeispielen)
- Exkurs: Kartellrecht in Gesellschafts- und Unternehmenskaufverträgen
- Workshop: Exklusivitätsvereinbarungen, Gebietsbeschränkungen, Kundenschutzklauseln und Online-/Offline-Preisdifferenzierung nach der neuen Vertikal-GVO
Direkt nach der Mittagspause geht es dann mit dem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Schackmar weiter, welcher auf dem Vortrag von Herrn Dr. Bernhard aufbaut und sich primär mit dem UN-Kaufrecht befasst.
Inhalt:
Eine zunehmende Zahl von Urteilen aus Deutschland und anderen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts (CISG) befasst sich mit wichtigen Fallgestaltungen bei Leistungsstörungen. Hier stellt sich u. a. die für die Praxis bedeutsame Frage, wer die Beweislast für die Vertragswidrigkeit der Ware trägt und welche Ausnahmen evtl. bestehen. Im Zusammenhang mit dem Ausbleiben der Lieferung der Ware wird aktuell in der Rechtsprechung (z.B. OLG Köln) diskutiert, ob dem Käufer ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht zusteht. Zu den aktuellen Themen gehört auch, unter welchen Voraussetzungen eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt und somit eine Vertragsaufhebung in Betracht kommt. Geht es um die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, so spielen die Incoterms® eine zunehmende Bedeutung für die Bestimmung der Zuständigkeit. Es besteht Gelegenheit für Fragen und Diskussionen.
Programm:
Mittwoch, 16. September 2026 / 10:00 – 16:30 Uhr – Modul 1 (5 Std. FAO)
Kartellrecht in der Vertragsgestaltung – Teil 1
RA Dr. Jochen Bernhard, Stuttgart
Kurzpause
Kartellrecht in der Vertragsgestaltung – Teil 2
RA Dr. Jochen Bernhard, Stuttgart
Mittagspause
Update zu Leistungsstörungen, Rechtsbehelfen und prozessualen Fragen bei internationalen Kaufverträgen 2026 – Teil 1
Prof. Dr. Rainer Schackmar, Schmalkalden
Kurzpause
Update zu Leistungsstörungen, Rechtsbehelfen und prozessualen Fragen bei internationalen Kaufverträgen 2026 – Teil 2
Prof. Dr. Rainer Schackmar, Schmalkalden
Kostenbeitrag Module (5 Std. FAO):
| KAV Jungmitglieder: | € 149,00 |
| KAV Mitglieder: | € 199,00 |
| Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 199,00 |
| Nicht-Mitglieder: | € 249,00 |
Kostenbeitrag Komplettbuchung 15 Std. FAO (3 Module):
| KAV Jungmitglieder: | € 375,00 |
| KAV Mitglieder: | € 499,00 |
| Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 499,00 |
| Nicht-Mitglieder: | € 625,00 |
Zur Komplettbuchung des diesjährigen Herbstseminares im Handels- und Gesellschaftsrecht mit allen Informationen geht es ebenfalls hier weiter.
Weitere Seminare im Handels- und Gesellschaftsrecht finden Sie hier..
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de
Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO wird entsprechend für 5 Stunden erstellt.
Frühbucherrabatt:
Der KAV gewährt einen Frühbucherrabatt in Höhe von 10% auf die Netto- Teilnahmegebühr, wenn Sie sich bis zum 15. Juni 2026 24:00 Uhr anmelden und bei der Anmeldung das Stichwort „Early Bird“ angeben. Die Angabe des Stichworts ist zwingend, um den Rabatt zu erhalten. Wir können den Rabatt dann auch automatisch auf Ihrer Rechnung abziehen.
Das ist eine großartige Gelegenheit, von einem Preisnachlass zu profitieren, wenn Sie sich frühzeitig für die Teilnahme an einem Seminar des KAV anmelden. Nur bei Angabe des Stichworts „Early Bird“ bei Ihrer Buchung erhalten Sie den Rabatt.
Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:
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