KAV Onlineseminar | Betreuungsrecht Die Reform des Betreuungsrechts 2023

Referentinnen:            Sabine Normann-Scheerer und Annette Loer

Mit der großen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird auch das Betreuungsrecht zum 1.1.2023 umfassend geändert und neu strukturiert. Hintergrund für diese Reform des Betreuungsrechts sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Danach bedeutet rechtliche Betreuung primär Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit. Im Fokus des neuen Rechts steht deshalb die Selbstbestimmung der betreuten Person bei der Besorgung ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Daraus ergeben sich auch für alle Beteiligten neue Aufgaben und insbesondere die Notwendigkeit eines Perspektivwechsels und einer neuen Haltung gegenüber den betreuten Menschen.

Die Veranstaltung führt Sie in das reformierte Betreuungsrecht ein. Die neuen Regelungen sind vielfältig und betreffen u.a. das BGB, das FamFG und das neue BtOG. Die Kenntnis der Grundlagen und des Geistes der Reform erleichtert das Verständnis. Darum werden zunächst der Hintergrund und die Grundkonzeption der Reform dargestellt, um dann auf die einzelnen Bereiche einzugehen, die insbesondere für die anwaltlichen Tätigkeiten von besonderer Bedeutung sind – als berufliche Betreuer*innen, als Verfahrenspfleger*innen, als Verfahrensbevollmächtigte, sowie im Rahmen der anwaltlichen Beratung.

Allen Teilnehmer*innen wird dringend empfohlen, den neuen Gesetzestext vor Augen zu haben (z. B. Beck-Texte im dtv: Betreuungsrecht, die derzeit aktuellste 18. Auflage).

 Themen 

  1. Hintergrund und Grundkonzeption der Reform und die „Magna Charta“
  2. Betreuerbestellung einschließlich Registrierung
  3. Betreuungsführung
  4. Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
  5. Verfahrenspflegschaft
  6. Umgang mit (Vorsorge-) Vollmachten
  7. Ehegattenvertretungsrecht
  8. §§ 53, 170a ZPO

 

Kostenbeitrag (6 Std. FAO):

KAV Jungmitglieder: €  120,00
KAV Mitglieder: €  180,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: €  180,00
Nicht-Mitglieder: €  270,00

 

Hinweise:

* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Eine Teilnahmebescheinigung wird für 6 Stunden erstellt.

 

Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:

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Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.

Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

 

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