Referentin: Frau Ilona Cosack
Das Kanzlei-beA: Erleichterung oder Mehrarbeit?
Zum 1.8.2022 tritt die große BRAO-Reform in Kraft.
Damit bekommen Berufsausübungsgesellschaften ein eigenes Gesellschaftspostfach (Kanzlei-beA). Bis zum 1.11.2022 müssen Berufsausübungsgesellschaften den Zulassungsantrag stellen, um nicht die Berechtigung zur Rechtsdienstleistung zu verlieren.
Es stellen sich viele Fragen:
- Wer bekommt „zwangsweise“ ein Gesellschafts-beA?
- Sollen für weitere Standorte zusätzliche Gesellschafts-beA beantragt werden?
- Soll man sich freiwillig als Berufsausübungsgesellschaft zulassen, um ein zusätzliches Gesellschafts-beA zu bekommen?
- Welche Vorteile bietet das Gesellschafts-beA?
- Wie können Berufsausübungsgesellschaften die Arbeitsabläufe mit beA gestalten um Haftungsrisiken zu vermeiden?
Auch die interprofessionelle Zusammenarbeit wird erleichtert. Steuerberater werden verpflichtend zum 1.1.2023 ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) erhalten.
Reichen Sie gerne schon vor dem Webinar Ihre Fragen ein: mueller@koelner-anwaltverein.de
Kostenbeitrag:
KAV Jungmitglieder: | € 75,00 |
KAV Mitglieder: | € 90,00 |
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 90,00 |
Nicht-Mitglieder: | € 105,00 |
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de
Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.
Eine Teilnahmebescheinigung wird für 3,0 Stunden erstellt.
Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:
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