Strafverteidigertag – Special
Referent: Herr Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Richter am BGH a.D.
Ort: Universität zu Köln, Hörsaal wird noch bekannt gegeben
Zeit: 13. März 2026, 11.30 Uhr – 17 Uhr, 5 stündige Fortbildung mit FAO-Nachweis
Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig im März und September seit über 10 Jahren stattfindenden Fortbildungsreihe des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen.
Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug zu geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mailadresse kanzlei@ra-sauren.de zu übermitteln sind.
Freuen Sie sich auf einen intensiven Austausch, der die aktuellen Themen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Straf- und Strafprozessrecht aufgreift.
Herr Richter am BGH a. D. Prof. Dr. Ralf Eschelbach war Mitglied des für die OLG-Bezirke Köln, Frankfurt a.M. und Jena zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er insbesondere als früher unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Veranstaltungen, auch beim Strafverteidigertag, ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.
Kostenbeitrag:
| Jungmitglieder: | € 75,00 |
| Mitglieder*: | € 120,00 |
| Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 120,00 |
| Nicht-Mitglieder: | € 180,00 |
* Mitglieder sind alle Mitglieder der ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen.
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de
Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO wird für 5,0 Stunden erstellt.
Veranstaltungsort / Hotel:
Universität zu Köln, Hörsaal wird noch bekannt gegeben
Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:
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Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.
Ihr Kölner Anwaltverein e. V.