Die Abänderungs- und Haftungsfalle in der Mandatsbearbeitung von Unterhaltssachen – Teil 1
Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis gehört auch dafür zu sorgen, dass eine Abänderung des Titels nicht an dem Vergleichsinhalt scheitert, darin unmissverständliche Formulierungen enthalten sind, Verfahrenswege begangen werden, die der Interessenlage des Mandanten entsprechen, vollstreckbare Titel geschaffen werden, Abänderungsgründe umfassend und schlüssig vorzutragen, notwendige Maßnahmen zur Rechtswahrung zugunsten des Mandanten zu treffen und über den Erfolg und die Sinnhaftigkeit von Rechtsmitteln zu beraten. Dies erfordert ein ständiges Bewusstsein, der Abänderungsproblematik, sobald es um die Errichtung eines Titels geht. Dies den Teilnehmern vor Augen zu führen und auch herauszuarbeiten, dass der Erfolg von Abänderungsverfahren teils unterschätzt ,teils überschätzt wird, ist Zielsetzung des Seminars.
Schwerpunkt: Bedeutung von Grundlagen in Prozessvergleichen, taktisches Vorgehen bei Unterhaltsvereinbarungen, Klärung der Frage, ob bei nachteiligen fehlerhaften Entscheidungen stets Rechtsmittel eingelegt werden sollten, Verhinderung des Gesamtschuldnerausgleichs, wenn Unterhalt wegen der Gesamtschulden nicht geltend gemacht wird, Teiltitulierungen und Geltendmachung weiteren Unterhalts, Berücksichtigung geleisteter Zahlungen,. Effektive Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts, Gegenläufige Abänderungsgründe
Das Wichtigste zur Rechtsschutzversicherung – Teil 2
Fünf grundlegende Probleme im Umgang mit der Rechtsschutzversicherung
Für den Rechtsanwalt zählt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zu den eher lästigen, in vielen Fällen aber für die Frage der Gebühren entscheidenden Tätigkeiten.
In dieser Veranstaltung sollen die wichtigsten Problemkreise mit Lösungshinweisen erörtert werden:
- 1. Aufbau und Inhalt der verschiedenen ARB-Fassungen – wie findet der Anwalt den Umfang des Versicherungsschutzes heraus
- 2. Der Versicherungsfall-zu welchem Zeitpunkt muss der Mandant (noch) rechtsschutzversichert sein
- 3. Die Berufung auf mangelnde Erfolgsaussichten und die Möglichkeit eines Stichentscheids durch den Anwalt
- 4. Die Berufung des Rechtsschutzversicherers auf Risikoausschlüsse
- a. Baurisikoklausel
- b. Kapitalanlagerisikoklausel
- c. Vorsatz
- 5. Die Obliegenheiten des Anwalts – Pflicht zur Schadenminderung?
Das Wichtigste zur Rechtsschutzversicherung – Teil 1
Fünf grundlegende Probleme im Umgang mit der Rechtsschutzversicherung
Für den Rechtsanwalt zählt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zu den eher lästigen, in vielen Fällen aber für die Frage der Gebühren entscheidenden Tätigkeiten.
In dieser Veranstaltung sollen die wichtigsten Problemkreise mit Lösungshinweisen erörtert werden:
- 1. Aufbau und Inhalt der verschiedenen ARB-Fassungen – wie findet der Anwalt den Umfang des Versicherungsschutzes heraus
- 2. Der Versicherungsfall-zu welchem Zeitpunkt muss der Mandant (noch) rechtsschutzversichert sein
- 3. Die Berufung auf mangelnde Erfolgsaussichten und die Möglichkeit eines Stichentscheids durch den Anwalt
- 4. Die Berufung des Rechtsschutzversicherers auf Risikoausschlüsse
- a. Baurisikoklausel
- b. Kapitalanlagerisikoklausel
- c. Vorsatz
- 5. Die Obliegenheiten des Anwalts – Pflicht zur Schadenminderung?
Wiederaufnahmeverfahren – Gerechtigkeit und der Dämon der Rechtskraft – Teil 2
Moderation: RA Prof. Dr. Sommer
Rechtskraft ist das Synonym für die endgültige Beendigung eines Streits vor Gericht. Das Ende befriedet die Gesellschaft und gibt den Akteuren Sicherheit. Gerichte sind unantastbar. Für den Verurteilten ist der endgültige Stillstand des Verfahrens allerdings oft teuflisch. Mit einer ungerechten Verurteilung soll er sich sein Leben lang abfinden. Das Wiederaufnahmeverfahren versucht, einen angemessenen Ausgleich zwischen materieller Gerechtigkeit und dem Interesse an dem berechenbaren Ende des Gerichtsverfahrens herzustellen. Die Wellen des Zeitgeistes treiben die Auslegung der Gesetzesvorschriften vor sich her, die Politik beschwört Gesetzesrevisionen zulasten freigesprochener Bürger. Mit einer aktuellen Analyse führt die Veranstaltung durch den Irrgarten von Theorie und Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens.
Wiederaufnahmeverfahren – Gerechtigkeit und der Dämon der Rechtskraft – Teil 1
Moderation: RA Prof. Dr. Sommer
Rechtskraft ist das Synonym für die endgültige Beendigung eines Streits vor Gericht. Das Ende befriedet die Gesellschaft und gibt den Akteuren Sicherheit. Gerichte sind unantastbar. Für den Verurteilten ist der endgültige Stillstand des Verfahrens allerdings oft teuflisch. Mit einer ungerechten Verurteilung soll er sich sein Leben lang abfinden. Das Wiederaufnahmeverfahren versucht, einen angemessenen Ausgleich zwischen materieller Gerechtigkeit und dem Interesse an dem berechenbaren Ende des Gerichtsverfahrens herzustellen. Die Wellen des Zeitgeistes treiben die Auslegung der Gesetzesvorschriften vor sich her, die Politik beschwört Gesetzesrevisionen zulasten freigesprochener Bürger. Mit einer aktuellen Analyse führt die Veranstaltung durch den Irrgarten von Theorie und Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens.
Kanzleimarketing: Das A bis Z des anwaltlichen Werberechts
Von „A“ wie „Auszeichnung“ über „B“ wie „Bewertungen“ und „N“ wie „Namenswahl“ bis „Z“ wie „Zertifikat“: Das Marketing von Kanzleien hat wie bei anderen Unternehmen auch zahlreiche Formen. In dem Vortrag werden die wettbewerbsrechtlichen und berufsrechtlichen Grenzen von Marketingmaßnahmen für Kanzleien und Anwälte anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis dargestellt.
Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten
Einladung zum
Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten
Der KAV lädt alle arbeitsrechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sowie die gesamte Richterschaft der Kölner Arbeitsgerichte sehr herzlich in das Fachgerichtszentrum, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, zum Jahresempfang am Mittwoch, den 07.05.2025, um 17:00 Uhr, ein.
Neben den Grußworten des Präsidenten des LAG, Herrn Dr. vom Stein, und des Direktors des Arbeitsgerichtes, Herrn Dr. Gilberg, konnten wir Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) für einen Fachvortrag mit dem Thema „Arbeitsrecht der Zukunft – Zukunft des Arbeitsrechts“ gewinnen.
Nach dem formellen Teil gibt es – wie immer – bei einem Kölschen Buffet und kühlen Getränken die Gelegenheit zum weiteren Austausch.
Die Veranstaltung wird vom Ausschuss Arbeitsrecht im KAV organisiert. Aktuelle Anpassungen für den Veranstaltungstag sind möglich und werden vor Veranstaltungsbeginn kommuniziert.
Die Teilnahme am Jahresempfang ist kostenfrei.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie persönlich begrüßen zu dürfen!
RAin Janine Linde
Sprecherin des Ausschusses Arbeitsrecht im KAV
Erste Hilfe bei Abmahnung und Unterlassungserklärungen
- Abmahnung – Definition und Abgrenzung von anderen Aufforderungsschreiben
- Unterlassungserklärung – von fehlender Musterformulierung über unverbindliche bis verbindliche Mustererklärung
- Umgang mit Fristen und prozessualer Hintergrund der Fristen
- Gestaltungsmöglichkeiten bei der Formulierung der Unterlassungserklärung
- Allgemeine Reaktionsmöglichkeiten – von negativer Feststellungsklage bis vollständiger Unterwerfung
- Taktische Erwägung auf beiden Seiten, einschließlich Verhandlungsspielräume
- Eskalationsstufe einstweilige Verfügung: Verhältnis zur Hauptsacheklage, Vollziehung und Abschlussschreiben
Wenn Mandanten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung und UWG-Verstößen erhalten, muss der Anwalt unter hohem Fristdruck den richtigen Rat erteilen. Neben der materiellen Rechtslage muss er insbesondere die hier geltenden Verfahrensbesonderheiten kennen und beachten. Ansonsten droht die Angelegenheit für den Mandanten schnell zu eskalieren. Der Vortrag richtet sich an den allgemein tätigen, nicht auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt und soll ihm Hilfestellungen bei Verteidigung seines Mandanten geben und Bewusstsein für die gängigen Fallstricke vermitteln.
Konsequenzen einer sich im Wandel befindlichen Cyberkriminalität – Teil 2
Cybercrime ist im Wandel, geprägt von geopolitischen Spannungen, welche die Phänomenologie drastisch ändern einerseits; andererseits zunehmende Bedeutung von IT-Forensik und digitaler Beweismittel – ohne entsprechende (Aus-)Bildung im (juristischen) Umgang mit solchen Erkenntnissen. Hinzu kommen regulatorische Ansätze in der Cybersicherheit für Unternehmen als Kontrapunkt. Der Vortrag gibt einen verständlichen Überblick über Auswirkungen und möglichen Umgang mit den neuen Entwicklungen für Anwälte.
Schwerpunkte des Vortrags: Cybercrime, Cybersecurity, Cyberwar & digitale Beweismittel