Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Sensible Daten effektiv schützen – Elevator Pitch

Nach den sehr positiven Rückmeldungen der letzten Kölner Anwaltstage haben wir auch in diesem Jahr einen Elevator Pitch ins Programm aufgenommen. Der Pitch wird sich mit dem Thema Cyberkriminalität und deren Risiken für die Datensicherheit beschäftigen. Es wird darum gehen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie sich auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung gegen Cyberattacken schützen können und wie ein möglichst hoher Schutz der sensiblen Daten gewährleistet werden kann, selbst wenn in einer mobilen Arbeitsumgebung gearbeitet wird. Wie üblich werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Moderation von Frau Kollegin Pia Löffler Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und aktiv an der Veranstaltung mitzuwirken. Im Rahmen des Pitches begrüßen wir Telekom/Cisco und HDI zu den folgenden Beiträgen.

Beitrag: Telekom / Cisco

Der mobile Arbeitsplatz – aber sicher!
Die Zahl der Cyberangriffe, also z. B. unbefugte Zugriffe, Datenverlust und die Verschlüsselung von Daten, steigt stetig.
Unternehmen aller Größen und aller Branchen sind betroffen. Zeigen wir, warum der Cybersicherheit gerade auch beim mobilen Arbeiten erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie das Arbeiten an unterschiedlichen Standorten, auf Dienstreisen, beim Kunden oder im Homeoffice sicher gestalten können.

 

Beitrag: HDI

Dynamische Cyberrisiken händelbar machen
Cybergefahren sind allgegenwärtig und stellen viele Unternehmen sowie Freiberufler vor eine Herausforderung. Eine Cyberattacke kann schnell zur Existenzgefährdung führen. Die Cyberkriminellen lassen sich immer wieder neue Ideen einfallen, um in die Unternehmensnetzwerke einzudringen und sensible Daten zu entwenden, zu zerstören oder zu verschlüsseln. Ein kurzer Blick hinter die Kulissen beleuchtet wie Angreifergruppen aufgestellt sind und wie ein möglicher Angriff ablaufen könnte. Schadenbeispiele, mögliche Lösungsansätze sowie der Sinn und Zweck einer Cyberversicherung runden den Vortrag ab.

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Ordentliche Mitgliederversammlung Mai 2023

Der KAV lädt Sie herzlich im Rahmen des 14. Kölner Anwaltstages ein zu seiner Ordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, 04. Mai 2023, 18:00 Uhr, im Pullman Cologne Hotel.

Wie gewohnt und frei von Beschränkungen mündet der Kölner Anwaltstag traditionell in der Ausrichtung der Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein. Und in deren Anschluss laden wir Sie herzlich zu einem festlichen Abendessen mit kollegialem Austausch ein.

Wir bitten Sie höflich, sich jeweils für die Mitgliederversammlung und das anschließende Abendessen bis spätestens zum 20. April 2023 anzumelden.

Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Wenn der Chatbot subsumiert, läuft die Kanzlei erst wie _______?

Etliche BigTech-Unternehmen bieten neuerdings äußerst leistungsfähige, KI-getriebene Chatbots an, die ausgesprochen gut Deutsch und insbesondere auch Juristendeutsch können. Kann man sich dies zunutze machen als Anwalt oder Anwältin in der Rechtsberatung? Was sind die rechtlichen und faktischen Gefahren? Wie wird es weitergehen in Bälde? In einem Vortrag mit Praxisbeispielen wollen wir gemeinsam erkunden, was an der ganzen Sache dran ist, was ist Hype, was ist auf Gedeih und Verderb brauchbar aber noch gar keine Umwälzung, was ist zu befürchten und zu erwarten – und wie kann jeder Anwalt oder jede Anwältin sich dies zunutze machen.

Schwerpunkte:

    • Einführung: ChatBots? Was ist das?
    • Beispiele: Juristische Anfragen stellen, juristische Texte bearbeiten
    • Rechtliche Erwägungen
    • Diskussionen
KAV Beitragsbild Angriff auf die Ukraine 1

Angriff auf die Ukraine – Symposium

Angriff auf die Ukraine –
Betrachtungen aus geschichtlicher, politischer und völkerrechtlicher Sicht

Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 hat der Krieg die gesamte Ukraine mit all dem damit verbundenen fürchterlichen Leiden erfasst. War diese Aggression vorhersehbar, als 2014 die Krim von Russland annektiert wurde oder gar bereits zuvor? Wie war und ist das gegenseitige Verhältnis Russlands zur Ukraine, das von Russinnen und Russen zu Ukrainerinnen und Ukrainern – und umgekehrt? Im Juli 2021 veröffentlichte Wladimir Putin einen Aufsatz unter dem Titel „Zur historischen Einheit von Russen und Ukrainern“, in dem er die Existenz der Ukraine als eigene Nation bestreitet und behauptet, dass die ukrainische Regierung von westlichen Verschwörungen gesteuert sei. Verschloss die internationale Politik die Augen vor Putins Absichten? Politisch wurde eine „Zeitenwende“ angekündigt, inwieweit wurde sie umgesetzt? Wie werden die Verbrechen, die während des Krieges begangen wurden und werden, verfolgt? Welche Möglichkeiten bietet das Völkerrecht, bieten der Internationale Strafgerichtshof, ukrainische oder andere nationale Gerichte? Muss oder sollte ein Sondergerichtshof eingerichtet werden, um auch das Verbrechen des Angriffskrieges sanktionieren zu können? Wie ist die derzeitige Sicht der Völkergemeinschaft? Welche Rolle spielen Sicherheitsrat und Generalversammlung der Vereinten Nationen? Fragen über Fragen.

Wir freuen uns sehr, dass sich ausgewiesene Kenner der Materie zur Mitwirkung an dieser Veranstaltung bereit fanden, um uns Antworten und Denkanstöße zu geben.

Zunächst wird Prof. Dr. Martin Aust den Angriff Russlands auf die Ukraine aus geschichtlicher Sicht betrachten. Prof. Dr. Aust war von 2009 – 2015 Professor für Geschichte Ostmitteleuropas/Osteuropas an der LMU München und der Universität Regensburg. Seit 2015 hat er die Professur für Geschichte und Kultur Osteuropas an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn inne. Er ist erster Vorsitzender des Verbands der Osteuropahistorikerinnen und -historiker. Nachhaltig befasst er sich mit dem Verhältnis Russlands zur Ukraine. Jüngst erschien seine als Mitautor verfasste Veröffentlichung: Osteuropa zwischen Mauerfall und Ukrainekrieg. Besichtigung einer Epoche.

Anschließend wird Botschafter a.D. Dr. Hans-Dieter Heumann seine politische und sicherheitspolitische Sicht darstellen. Er war als Diplomat u.a. an den deutschen Botschaften in Washington, Moskau und Paris eingesetzt und arbeitete im Leitungs- und Planungsstab des Auswärtigen Amts, sowie im Planungsstab des Verteidigungsministeriums. Bis 2015 leitete Dr. Heumann die Bundesakademie für Sicherheitspolitik. Jetzt lehrt er an der Universität Bonn und führt ein Programm des Auswärtigen Amtes für junge ukrainische Führungskräfte durch. Er ist u.a. Autor der einzigen Biographie des früheren deutschen Außenministers Hans-Dietrich Genscher, sowie zuletzt eines Buches über „Strategische Diplomatie“.

Prof. Dr. Claus Kreß wird schließlich den Krieg aus völkerrechtlicher Sicht bewerten. Er ist seit 2004 Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität zu Köln und dort mit Gründung 2012 Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht. Er ist Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression.

Die Veranstaltung moderiert Georg Restle. Er studierte Rechtswissenschaft in Freiburg und Internationales Recht an der London School of Economics. Bereits während seines Studiums war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. Von 1991 bis 1994 war er Herausgeber des rechtspolitischen Magazins „Forum Recht“. Im Jahr 2000 stieß er als Redakteur zum Team des ARD-Politmagazins „Monitor“, dessen stellvertretender Redaktionsleiter er 2007 wurde. Nach einem zweijährigen Auslandsaufenthalt als Korrespondent in Moskau übernahm er 2012 die Leitung sowie Moderation der Sendung, für die er stellvertretend 2020 mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet wurde. Im März und April 2022 berichtete Georg Restle aus Lviv und Kiew über den Ukraine-Krieg.

Wir freuen uns sehr, dass wir die Herren Prof. Dr. Aust, Dr. Heumann und Prof. Dr. Kreß sowie Herrn Restle für die Veranstaltung gewinnen konnten und Ihnen so ein aktuelles und interessantes Symposium bieten können. Nach Einzelvorträgen gibt es unter kundiger Leitung die Möglichkeit der Erörterung und Diskussion. Bei Getränken und Canapés klingen die Gespräche aus.

Die Veranstaltung ist kostenfrei, bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen aber rechtzeitig an. In Anbetracht des begrenzten Platzangebotes im Plenarsaal des OLG Köln werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

Wir freuen uns auf einen interessanten Abend!

Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Neues zum Annahmeverzug und zu Freistellungen – Teil 2

Das Annahmeverzugsrecht ist aktuell ein bedeutsames Thema in Rechtsprechung und Praxis. Neben aktuellen viel diskutierten höchstrichterlichen Entscheidungen, etwa zur Anrechnung von Zwischenverdienst, sollen gerade auch in der Praxis häufig „übersehene“ Punkte, etwa zur Erforderlichkeit eines (welchen?) Arbeitsangebots, erörtert werden, ebenso wie für die anwaltliche Praxis wichtige Fragen der rechtssicheren Formulierung einer Freistellungserklärung.

Schwerpunkte:

    • Arbeitsangebot (Erforderlichkeit / Arten des Angebots)
    • Leistungsfähigkeit und Leistungswille
    • Anrechnung von Zwischenverdienst
    • Formulierung von Freistellungserklärungen
Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Neues zum Annahmeverzug und zu Freistellungen – Teil 1

Das Annahmeverzugsrecht ist aktuell ein bedeutsames Thema in Rechtsprechung und Praxis. Neben aktuellen viel diskutierten höchstrichterlichen Entscheidungen, etwa zur Anrechnung von Zwischenverdienst, sollen gerade auch in der Praxis häufig „übersehene“ Punkte, etwa zur Erforderlichkeit eines (welchen?) Arbeitsangebots, erörtert werden, ebenso wie für die anwaltliche Praxis wichtige Fragen der rechtssicheren Formulierung einer Freistellungserklärung.

Schwerpunkte:

    • Arbeitsangebot (Erforderlichkeit / Arten des Angebots)
    • Leistungsfähigkeit und Leistungswille
    • Anrechnung von Zwischenverdienst
    • Formulierung von Freistellungserklärungen
Fortbildung für Anwälte im Seminarraum

Künstliche Intelligenz im Strafprozess – eine Chance oder nur Risiken?

Auf dem Gebiet der Prävention und Strafverfolgung ist die Anwendung von Algorithmen langsam etabliert. Was ist mit dem strafgerichtlichen Verfahren? Sind lebendige Richter sicher menschlicher als Rechenmaschinen? Verhindert ein Computer Unrecht und Unvernunft bei der Beweiswürdigung und Strafzumessung? Vieles ist sicher (noch) Zukunftsmusik, aber Prozess heißt Fortschritt.