Inhalte folgen!
Inhalte folgen!
Es werden verschiedene neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Sozialgerichtsbarkeit zum Insolvenzgeld vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen rechtlichen Kontext gestellt. Die betroffenen Themenbereiche werden ausführlich in ihren Grundlagen dargestellt, weshalb die Veranstaltung auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet ist, die nicht ständig im Grenzbereich Arbeitsrecht/Insolvenzrecht tätig sind. U.a. folgende Themen werden angesprochen:
Es werden verschiedene neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Sozialgerichtsbarkeit zum Insolvenzgeld vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen rechtlichen Kontext gestellt. Die betroffenen Themenbereiche werden ausführlich in ihren Grundlagen dargestellt, weshalb die Veranstaltung auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet ist, die nicht ständig im Grenzbereich Arbeitsrecht/Insolvenzrecht tätig sind. U.a. folgende Themen werden angesprochen:
Durch das Heizungsgesetz ist die Modernisierung seit 01.01.2024 in § 555b Nr. 1a und § 559e BGB erweitert worden. Wie insbesondere die neue Mieterhöhung in das bisherige System einzuordnen ist und welche Voraussetzungen gelten, stellt der Referent anhand von praktischen Beispielen dar.
Es wird die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht vorgestellt; insbesondere zu Änderungen durch das WeMOG (WEG-Reform, ab 01.12.2020 in Kraft getreten); zu den Themen Beschlussfassung über „Wirtschaftsplan“ und „Jahresabrechnung“, Streitwert bei Anfechtungsverfahren gegen Abrechnungsbeschluss, „Beschlusszwang“ für alle baulichen Veränderungen, Neues zur „Zweitbeschlussproblematik“, Anfechtungsfrist und Anfechtungsgegner nach neuem Recht, Prozessführungsbefugnis einzelner Eigentümer nach der Reform, Grundsatzurteil zur Beschlussersetzungsklage, aktuelle Rechtslage bei Zahlungsverfahren auf Hausgeld und „die Gemeinschaft als Träger des Verwaltungsmonopols“ nach neuem Recht. Durch die Reform haben sich zum Teil einschneidende Änderungen für die anwaltliche Praxis und damit erhebliche Haftungsrisiken ergeben.
Anhand einer typischen Mandatssituation werden Fragen des Krankheitsunterhalts (und damit auch im Umkehrschluss fehlender Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners) bei Trennung und Scheidung am Beispiel psychische Erkrankungen beleuchtet: „Krankheit oder bloßes Unbehagen?“ Es geht um die Darlegung und den Beweis für fehlende Erwerbsobliegenheit und mangelnde Leistungsfähigkeit. Welche Rolle spielen die sozialrechtlichen Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung/Schwerbehinderung, etc. und was gilt in anderen Systemen der sozialen Sicherung?
Anhand einer typischen Mandatssituation werden Fragen des Krankheitsunterhalts (und damit auch im Umkehrschluss fehlender Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners) bei Trennung und Scheidung am Beispiel psychische Erkrankungen beleuchtet: „Krankheit oder bloßes Unbehagen?“ Es geht um die Darlegung und den Beweis für fehlende Erwerbsobliegenheit und mangelnde Leistungsfähigkeit. Welche Rolle spielen die sozialrechtlichen Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung/Schwerbehinderung, etc. und was gilt in anderen Systemen der sozialen Sicherung?
Die Gerichtssprache ist deutsch und nicht Python und der gesetzliche Richter ist ein menschlicher Richter. An diesen Vorgaben muss sich jeder Einsatz von generativer KI in der Justiz messen lassen. Wo liegen die Möglichkeiten des Einsatzes von Sprachmodellen in der Justiz und welche Möglichkeiten gibt es? Der Vortrag zeigt den Rechtsrahmen auf.
Die Podiumsdiskussion „Der strukturierte Parteivortrag im Zivilprozess – eine gute Idee?“ beschäftigt sich mit der immer konkreter werdenden Idee, die Parteien eines Zivilprozesses in ein strukturiertes Korsett des Parteivorbringens zu „zwingen“, dies ggf. sogar mit Hilfe eines sogenannten „Basisdokuments“, welches den vorgetragenen Sachverhalt ähnlich der Relationstechnik gegenüberstellt.
Insbesondere in den sogenannten Masseverfahren erscheint das als eine gute Idee. Wie aber ist es mit kleineren Individualverfahren? Wir freuen uns sehr, drei Experten gewonnen zu haben, die aus Sicht der Justiz, der Wissenschaft und der Praxis Vor- und Nachteile des strukturierten Parteivortrags erörtern werden. Die Diskussion beleuchtet die rechtlichen, praktischen und theoretischen Aspekte dieser Methode und untersucht ihre Auswirkungen auf die Effizienz, Fairness und Qualität der Prozessführung.
Nach der nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abänderbaren Gesetzesdefinition liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (§ 178 Abs. 2 Satz 1, § 191 VVG). Das Merkmal der Plötzlichkeit beinhaltet in erster Linie ein Zeitmoment, kann aber auch dann vorliegen, wenn ein länger andauernder Vorgang überraschend und unausweichlich ist. Mit dem Merkmal des von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses sollen externe Schädigungsursachen von inneren Körpervorgängen, die ohne Einwirkung äußerer Umstände zu einer Gesundheitsschädigung führen, abgegrenzt werden.