Die Ausschüsse Familienrecht und Erbrecht im KAV laden ein
zum gemeinsamen Netzwerktreffen am 03. September 2026
Die Einladung richtet sich an alle im Familienrecht und Erbrecht tätigen Richterinnen und Richter, Kolleginnen und Kollegen.
Die Veranstaltung dient dem Austausch und Vernetzen der Berufsgruppen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht und Erbrecht beschäftigen.
Der Impulsvortrag beinhaltet folgende Themen:
Erbrechtliche und steuerliche Folgen des Versterbens von Eheleuten
- Bei intakter Ehe;
- Während der Trennungsphase;
- Während des Scheidungsverfahrens;
- Nach rechtskräftiger Scheidung, ggf. auch ergänzt durch die Phase vor einer Eheschließung.

Frau Rechtsanwältin Susanne Christ wird darauf eingehen, was in den verschiedenen Phasen zu beachten ist, wenn Verfügungen von Todes wegen durch gemeinschaftliches Testament oder Ehevertrag getroffen worden sind.
Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es die Gelegenheit zum Gespräch bei einem kleinen Imbiss.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen. Um Anmeldung über die Homepage des KAV bis zum 20. August 2026 wird gebeten.
Um die Organisation der Veranstaltung sicherzustellen, wird ebenfalls darum gebeten, rechtzeitig abzusagen, sollte man sodann an der Teilnahme verhindert sein. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass ein Einlass in das Oberlandesgericht nach 18:00 Uhr nicht mehr möglich ist.
Wir freuen uns auf den Austausch und über Ihr zahlreiches Erscheinen.