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Teilnahme Kölner Anwaltstag 2022 - kostenfrei!
Ort: Ballsaal A - EG
Wir begrüßen folgende Partnerunternehmen
im Rahmen der EXPOKAV Fachausstellung:
anwalt.de | C.H. BECK | DATEV | DKV/ ERGO | HDI |
---|---|---|---|---|
juris | Philips Dictation | RA-MICRO | Rummel | Sack |
Soldan | SteinGruppe | Wolters Kluwer |
Ort: Ballsaal D - EG
Die einstweilige Verfügung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (FAO: 1,0 Std.)
Referentin: Nadja Abou Lebdi
Bei Streitigkeiten, in denen spätere Entscheidungen für den Antragsteller nutzlos sind, ist das Eilverfahren oft die einzige Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte haben sich verschiedene Besonderheiten herausgebildet, die es zu beachten gilt. Der Vortrag befasst sich mit den wichtigsten Fallgestaltungen, Strategien und Fallen im einstweiligen Rechtsschutz vor den Arbeitsgerichten.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Neues bei Dienstverträgen bei Geschäftsführern und Vorständen (FAO: 1,0 Std.)
Referent: RA Markus Schmülling
Der Gestaltung von Dienstverträgen von Geschäftsführern und Vorständen kommt besondere Bedeutung zu. Der Vortrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Vertragspraxis und darauf basierend Hinweise zur Vertragsgestaltung.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten ist ein stark wachsendes, spannendes und im Idealfall gut bezahltes Betätigungsfeld für Fachanwälte für Arbeitsrecht. Neben dem individual-rechtlichen Rüstzeug benötigt man vertiefte Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Der Vortrag fasst die wichtigsten Themen kurz zusammen. Wann kommt eine anwaltliche Beratung oder Vertretung des Betriebsrates in Betracht? Wie läuft die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber? Worauf ist bei der Beschlussfassung zur Beauftragung zu achten?
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Ort: Ballsaal C - EG
Das neue BGB-Vertragsrecht für digitale Produkte und Dienstleistungen (§§ 327 ff. BGB) (FAO: 1,0 Std.)
Referent: Prof. Dr. Christian Heinze
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sind in das BGB die neuen §§ 327 ff. BGB aufgenommen worden, die die Überlassung digitaler Inhalte im Verbraucher-Unternehmer-Verhältnis erstmals und grundlegend neu regeln. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die neuen §§ 327 ff. (Anwendungsbereich, Bereitstellungspflichten, Vertragsmäßigkeit und Rechtsbehelfe) und skizziert mögliche Anwendungsfragen.
Eine Teilnahmebescheinigung wird erstellt.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Strafverteidigung unter Einbeziehung anderer Berufsträger (Teil 1) (FAO: 1,0 Std.)
Referent: RA Daniel Wölky
Nur gemeinsam mit Kollegen aus dem Zivilrecht, Steuerberatern, Sachverständigen oder privaten Ermittlern kann eine Verteidigung in Strafsachen häufig fachgerecht und erfolgreich sein. Im Hinblick auf die Kompetenzbereiche, die Verschwiegenheit oder die Grenzen eines zulässigen Vorgehens können verschiedene Probleme auftreten, die es zu bewältigen gilt.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt
Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Strafverteidigung unter Einbeziehung anderer Berufsträger (Teil 2) (FAO: 1,0 Std.)
Referent: RA Daniel Wölky
Nur gemeinsam mit Kollegen aus dem Zivilrecht, Steuerberatern, Sachverständigen oder privaten Ermittlern kann eine Verteidigung in Strafsachen häufig fachgerecht und erfolgreich sein. Im Hinblick auf die Kompetenzbereiche, die Verschwiegenheit oder die Grenzen eines zulässigen Vorgehens können verschiedene Probleme auftreten, die es zu bewältigen gilt.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt
Ort: Ballsaal B - EG
Aktuelles zu Sicherheiten im Bauvertragsrecht (Teil 1) (FAO: 1,0 Std.)
Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M
Größere Bauvorhaben sind ohne Bauvertragssicherheiten kaum denkbar. Die Bauvertragsparteien haben ein großes Interesse an der Sicherung ihrer Ansprüche. Der Bauherr möchte hinsichtlich der mangelfreien und rechtzeitigen Herstellung des Bauwerks abgesichert sein und der Unternehmer hinsichtlich der Zahlung seines Werklohns. Bürgschaften stellen das in der Praxis relevanteste Sicherungsmittel dar. Die obergerichtliche Rechtsprechung und der BGH haben in den letzten Jahren die Anforderungen an Bauvertragssicherheiten klar definiert. Der Vortrag richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig sind und/oder bereits über einen entsprechenden Fachanwaltstitel verfügen. Im Rahmen des Vortrags werden die vertraglichen und gesetzlichen Sicherungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Aktuelles zu Sicherheiten im Bauvertragsrecht (Teil 2) (FAO: 1,0 Std.)
Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M
Größere Bauvorhaben sind ohne Bauvertragssicherheiten kaum denkbar. Die Bauvertragsparteien haben ein großes Interesse an der Sicherung ihrer Ansprüche. Der Bauherr möchte hinsichtlich der mangelfreien und rechtzeitigen Herstellung des Bauwerks abgesichert sein und der Unternehmer hinsichtlich der Zahlung seines Werklohns. Bürgschaften stellen das in der Praxis relevanteste Sicherungsmittel dar. Die obergerichtliche Rechtsprechung und der BGH haben in den letzten Jahren die Anforderungen an Bauvertragssicherheiten klar definiert. Der Vortrag richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig sind und/oder bereits über einen entsprechenden Fachanwaltstitel verfügen. Im Rahmen des Vortrags werden die vertraglichen und gesetzlichen Sicherungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Versteigerung, Sonderkündigungsrecht des Erstehers, Rauskriegen des noch wohnenden Ehegatten (Teil 1) (FAO: 1,0 Std.)
Referentin: Stefanie Simon
„Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Grundzüge des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Vollstreckung einer Geldforderung und zur Aufhebung einer Gemeinschaft. Angesprochen werden außerdem Einzelfragen zum Sonderkündigungsrecht des Erstehers und zum Zuschlagsbeschluss als Räumungstitel.“
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Versteigerung, Sonderkündigungsrecht des Erstehers, Rauskriegen des noch wohnenden Ehegatten (Teil 2) (FAO: 1,0 Std.)
Referentin: Stefanie Simon
„Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Grundzüge des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Vollstreckung einer Geldforderung und zur Aufhebung einer Gemeinschaft. Angesprochen werden außerdem Einzelfragen zum Sonderkündigungsrecht des Erstehers und zum Zuschlagsbeschluss als Räumungstitel.“
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Ort: Magnus II - 2. OG
Auch als Anwältinnen und Anwälte sowie Mediatorinnen und Mediatoren ist es wichtig, über das reine Fachwissen hinaus aufmerksam, kompetent und präsent in Aktion und Reaktion mit seinem Umfeld zu stehen. Gegner, Medianten, Mandanten, Gerichte etc. fordern hier ein „in Aktion und Reaktion treten“ in unterschiedlichsten Situationen und in vielfältiger Art und Weise. In verschiedenen praktischen Übungen sammeln wir hierzu Erfahrungen und erproben Neues.
Eine Teilnahmebescheinigung wird erstellt.
Auch als Anwältinnen und Anwälte sowie Mediatorinnen und Mediatoren ist es wichtig, über das reine Fachwissen hinaus aufmerksam, kompetent und präsent in Aktion und Reaktion mit seinem Umfeld zu stehen. Gegner, Medianten, Mandanten, Gerichte etc. fordern hier ein „in Aktion und Reaktion treten“ in unterschiedlichsten Situationen und in vielfältiger Art und Weise. In verschiedenen praktischen Übungen sammeln wir hierzu Erfahrungen und erproben Neues.
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Aktueller Stand der KfiH (FAO: 1,0 Std.)
Referent: RA Dr. Hermann Hoffmann, LL.M. (GWU)
Europaweit kann die Einrichtung sogenannter Commercial Courts beobachtet werden. Der Vortrag beleuchtet die Idee der Einrichtung von Spezialzuständigkeiten für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten in der deutschen Justiz. Die Reformüberlegungen des deutschen Gesetzgebers, etwa die Einführung von Englisch als Gerichtssprache, werden analysiert sowie aktuelle Modellprojekte an verschiedenen deutschen und europäischen Gerichten vorgestellt.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO wird für 1,0 Stunden erstellt.
Ort: Severinus I + II - 2. OG
Das Nachlass-Insolvenzverfahren: Ein kurzer Impulsvortrag aus der Praxis
Referent: RA Christian Weiss
Das Nachlass-Insolvenzverfahren (§§ 315ff. InsO) stellt eine besondere Verfahrensart dar. Gerade aufgrund der vielfältigen Bezüge insbesondere zum Erbrecht, aber auch im Übrigen sind für den Zivil-/Erbrechtspraktiker Kenntnisse dieses Verfahrens sinnvoll: für seine Beratung, bei (insolvenznahen) Mandanten aufgrund des Anfechtungsrisikos in Anbetracht des anwaltlichen Beraterhonorars bzw. bei designierten Erbprätendenten in Krisennähe.
Soweit unter dieser Prämisse von Relevanz, wird das Nachlass-Insolvenzverfahren per Rechtsstand 01.01.2021 skizziert: Die „Corona-Gesetzgebung“ modifizierte auch die Insolvenzgründe. Themen wie Masseansprüche (§ 324 InsO), Massekostenvorschuss, bis hin zur Anfechtung von Vergütungen des erbrechtlichen Mandatsträger durch den Insolvenzverwalter eines Nachlass-Insolvenzverfahrens oder/und Haftungsrisiken wegen „verspäteter“ Insolvenzantragstellung sind Gegenstand des kurzen Vortrages.
Die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren z. B. für Pflichtteilsansprüche eines Mandaten zu nutzen, werden ebenfalls skizziert. Ebenso der grds. Zugang eines Nachlasses auch zu Insolvenzplan, Eigenverwaltung pp.
Stichpunkte der Themen:
Einführung/Praxisfälle
Grundlagen des Nachlass-Insolvenzverfahrens, insbes. Zeitpunkte und Schuldner?
Sinn und Zweck eines Nachlass-Insolvenzverfahrens
Insolvenzgründe
Masse/Verfahrenskostenstundung/Massekostenzuschuss: wann möglich und sinnvoll?
Restschuldbefreiung/Obliegenheiten/Recht zur Ausschlagung?
Insbesondere Anfechtungs-/(Schadensersatz-) Ansprüche in der Insolvenzmasse:
Nachlasspfleger/-verwalter/Testamentsvollstrecker bei unzulänglichem Nachlass; Vergütungen und Anfechtungsrisiko?
einfache Insolvenzforderung (§ 325 InsO)/Masseansprüche (§ 324 InsO) Kurzexkurs: Sonderinsolvenzen wie Insolvenzplan/Eigenverwaltung beim Nachlass?
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Mandatsakquise 2022: Wo und wie sich Kanzleien erfolgreich im Netz präsentieren
Referentin: RAin Pia Löffler
„Es gibt Kanzleien, die rund 80 % ihrer Mandate im Internet akquirieren. Dabei handelt es sich nicht nur um Kanzleien mit „Massengeschäft“, sondern auch um Otto-Normal-Kanzleien – ausschließlich mit Privatmandaten, im unternehmerischen Umfeld oder Kanzleien die in beiden „Welten“ aktiv sind. Damit Online-Mandatsakquise aber tatsächlich erfolgreich ist, sind zwei Faktoren enorm wichtig: eine professionelle Kanzleiwebsite und ergänzend eine professionelle Vermarktung der Kanzlei(website) über die zur Kanzlei passenden Online-Kanäle (z.B. sozialen Medien, Portalen, Suchdiensten, Online-Anzeigen). Wie Sie sich mit Ihrer Kanzlei im Internet 2022 professionell präsentieren, so dass Ihr Auftritt zu Ihnen und Ihrem Budget passt und welche Marketingkanäle für Ihre Kanzlei die richtigen sind, erfahren Sie in diesem Vortrag.“
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Wahrscheinlich können alle Jurist:innen, die sich mit der Digitalisierung ihrer Kanzlei befassen, mit der Idee von „Garbage In, Garbage Out“ etwas anfangen. Hiervon waren viele Digitalisierungs- und Legal Tech-Projekte in den letzten Jahren betroffen. Hinsichtlich der Faszination der neuen digitalen Möglichkeiten, hat man mitunter den Blick verloren, dass es zuerst einer guten Vorbereitung bedarf, damit die Technik den zu erwartenden Nutzen bringt. Dieser Vortrag behandelt, warum ein durchdachtes Wissensmanagement das Fundament für eine effizient und profitabel arbeitende Legal Tech-Kanzlei ist und wie es in der Praxis umgesetzt werden kann.
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Welche Vorteile bringt die Digitalisierung für meine Kanzlei?
Moderatorin: RAin Pia Löffler
Legal-Tech ist seit Jahren ein uns alle begleitendes Thema. Damit verbunden ist der starke Einzug von immer mehr Anglizismen, die seitdem die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die Anwaltschaft bereithält, um- und beschreiben. Aber was sich genau dahinter verbirgt, bleibt dem Laien meist verborgen.
Um zumindest einen kleinen Einblick und mehr Klarheit zu ermöglichen, haben wir für den Kölner Anwaltstag (nach den sehr positiven Erfahrungen aus dem Angebot der vorherigen Kölner Anwaltstage) erneut einen Elevator Pitch ins Programm aufgenommen.
Ein Elevator Pitch ist eine Methode für eine kurze Zusammenfassung einer Idee oder Dienstleistung.
Im Rahmen dieses Pitches werden Vertreterinnen und Vertreter von vier Unternehmen, die digitale Lösungen für die Anwaltschaft anbieten, in je fünfzehnminütigen Kurzvorträgen ihre Neuheiten und die damit verbundenen positiven Auswirkungen für die Anwaltschaft beschreiben und das Ganze ohne die für die Meisten eher unbekannten Fachausdrücke. Im Anschluss zu den Kurzvorträgen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.
Moderiert wird dieser Pitch von Frau Kollegin Pia Löffler aus München.
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