17. Kölner Anwaltstag 2026

21.05.2026  10:00 - 18:00 Uhr  Pullman Cologne

Sehr herzlich laden wir Sie zum 17. Kölner Anwaltstag sowie zur traditionellen Fachausstellung EXPOKAV ins Hotel Pullman Cologne am 21. Mai 2026 ein. Nach der sich unmittelbar anschließenden Mitgliederversammlung endet der Tag in einem gemeinsamen Abendessen mit Buffet und geselligen Gesprächen.

Melden Sie sich gerne schon heute für den 17. Kölner Anwaltstag an!

 

Wir begrüßen folgende Partnerunternehmen im Rahmen der EXPOKAV-Fachausstellung:

Anita Legal ANWALT.DE Bach Ingenieure & Sachverständige DATEV
DKV HDI jupus RA-MICRO
Sack Soldan stp.one taxy.io
Wolters Kluwer XUITS zollsoft

Kurzvorträge aus der Praxis 3.0!

Auch in diesem Jahr freuen wir uns, Ihnen die Gelegenheit wieder bieten zu können, sich direkt von den Lösungsanbietern in praxisnahen Vorträgen über aktuelle Themen zu informieren. Dieses Jahr geht es vor allem um den Einsatz von KI in Ihrem Kanzleialltag. Erfahren Sie in kompakten Vorträgen alles für Einsatzmöglichkeiten und Anwendung von künstlicher Intelligenz für eine wettbewerbsfähige und auf Effizienz optimierte Kanzlei.

1. Pause Uhrzeit
RA-MICRO: 11:40-12:00
anwalt.de: 12:00-12:20
2. Pause
stp.one: 13:40-14:00
Wolters Kluwer: 14:00-14:20
3. Pause
Soldan: 15:40-16:00
HDI: 16:00-16:20

So funktioniert’s:

  • Melden Sie sich zunächst in Ihrem Nutzerkonto an, um Ihre gewünschten Vorträge zu buchen. Ggf. müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Um Doppelbuchungen zu vermeiden, können Sie pro Zeitfenster nur ein Häkchen setzen.
  • Speichern Sie Ihre Auswahl mit dem Button „Auswahl speichern“ am Ende der Liste.
  • Änderungen können bis 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.
  • Ihre Buchungen können Sie links in der Seitenleiste oder in Ihrem persönlichen Benutzerbereich einsehen.

Teilnahme 17. Kölner Anwaltstag 2026 - kostenfrei!

Ort: Ballsaal D
Im Zuge des Vortrages werden folgende Unterpunkte genauer beleuchtet:
  • Nebenpflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Recht und Pflicht zur Zuweisung „leidensgerechter“ Arbeit
  • Informationspflichten - außerprozessual und im Entgeltfortzahlungs- bzw. Kündigungsprozess
  • Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Aktuelle Reformvorschläge
 
Im Zuge des Vortrages werden folgende Unterpunkte genauer beleuchtet:
  • Nebenpflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Recht und Pflicht zur Zuweisung „leidensgerechter“ Arbeit
  • Informationspflichten - außerprozessual und im Entgeltfortzahlungs- bzw. Kündigungsprozess
  • Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Aktuelle Reformvorschläge
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-26-BD-3
Referenten: RA Sascha Kremer, Michael Matejek Ein neues Mandat kommt, wie so oft mit einem ungeordneten Sachverhalt, der aus unzähligen Dokumenten unterschiedlicher Formate erst einmal aufgearbeitet werden muss. Schnell ist ein KI-Tool aus der Cloudbestellt, was diese Aufgabe in wenigen Minuten löst. In wenigen Wochen sammeln sich so diverse KI-Tools, die hier und dort helfen (oder halluzinieren und zur eigenen Haftung führen), aber unstrukturiert ohne klares Verständnis von einer KI-Strategie eingeführt werden - von den rechtlichen Herausforderungen etwa im Berufsrecht, dem Datenschutz und Arbeitsrecht ganz zu schweigen. Der Vortrag führt systematisch in die praktische und rechtliche Einführung von KI ein und bezieht dabei insbesondere auch arbeitsrechtliche Aspekte mit ein.
Ort: Ballsaal A
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-26-A-2
In diesem Seminar zeigen wir praxisnah, wie juristische Sachverhalte und Mandate mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz bearbeitet werden – von der strukturierten Fallaufbereitung über Recherche- und Analyseprozesse bis hin zur Unterstützung bei der Erstellung (Anreicherung) von Schriftsätzen und Dokumenten. Darüber hinaus wird aufgezeigt, in welchen Bereichen der Anwaltskanzlei KI bereits heute sinnvoll eingesetzt werden kann – sowohl im juristischen Bereich als auch bei organisatorischen und administrativen Prozessen, etwa in der Mandatsorganisation, der internen Kommunikation, dem Wissensmanagement oder der Prozesssteuerung. Der datenschutzkonforme Einsatz von KI wird dabei selbstverständlich mit beleuchtet. Es wird aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie sich KI-Lösungen bereits heute praxisgerecht und verantwortungsvoll in den Kanzleialltag integrieren lassen. Das Seminar richtet sich an alle, die KI verständlich, realistisch und unmittelbar nutzbar in ihre Kanzleipraxis einbinden möchten.
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-26-A-3
In diesem Seminar zeigen wir praxisnah, wie juristische Sachverhalte und Mandate mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz bearbeitet werden – von der strukturierten Fallaufbereitung über Recherche- und Analyseprozesse bis hin zur Unterstützung bei der Erstellung (Anreicherung) von Schriftsätzen und Dokumenten. Darüber hinaus wird aufgezeigt, in welchen Bereichen der Anwaltskanzlei KI bereits heute sinnvoll eingesetzt werden kann – sowohl im juristischen Bereich als auch bei organisatorischen und administrativen Prozessen, etwa in der Mandatsorganisation, der internen Kommunikation, dem Wissensmanagement oder der Prozesssteuerung. Der datenschutzkonforme Einsatz von KI wird dabei selbstverständlich mit beleuchtet. Es wird aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie sich KI-Lösungen bereits heute praxisgerecht und verantwortungsvoll in den Kanzleialltag integrieren lassen. Das Seminar richtet sich an alle, die KI verständlich, realistisch und unmittelbar nutzbar in ihre Kanzleipraxis einbinden möchten.
Ort: Severinus 1 + 2
10:30 - 11:30 Uhr
KAT-25-Sev-1
Referenten: RAin Susanne Christ und RA Michael Bürger In dem Vortrag werden erbrechtliche Gestaltungen unter Einbeziehung der steuerlichen Besonderheiten und Tücken besprochen. Am Thema Vor- und Nacherbschaft werden die zivilrechtlichen als auch steuerlichen Probleme und Folgen aufgezeigt. Eigenwillige Auslegungen der Nachlassgerichte, wann eine Nacherbschaft und wann eine Ersatzerbschaft angeordnet ist, werden ebenso dargestellt, wie die steuerlich (teilweise sehr ungünstigen) Folgen der Vor- und Nacherbschaft.  Ziel ist es, neben der Sensibilisierung für problematische Gestaltung auch aufzuzeigen, wie reagiert werden kann, um die Situation zivilrechtlich und/oder steuerlich zugunsten der jeweiligen Mandantschaft zu optimieren. Ergänzt wird der Vortrag durch einen Überblick auf die aktuellen rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-25-Sev-2
Referenten: RAin Susanne Christ und RA Michael Bürger In dem Vortrag werden erbrechtliche Gestaltungen unter Einbeziehung der steuerlichen Besonderheiten und Tücken besprochen. Am Thema Vor- und Nacherbschaft werden die zivilrechtlichen als auch steuerlichen Probleme und Folgen aufgezeigt. Eigenwillige Auslegungen der Nachlassgerichte, wann eine Nacherbschaft und wann eine Ersatzerbschaft angeordnet ist, werden ebenso dargestellt, wie die steuerlich (teilweise sehr ungünstigen) Folgen der Vor- und Nacherbschaft.  Ziel ist es, neben der Sensibilisierung für problematische Gestaltung auch aufzuzeigen, wie reagiert werden kann, um die Situation zivilrechtlich und/oder steuerlich zugunsten der jeweiligen Mandantschaft zu optimieren. Ergänzt wird der Vortrag durch einen Überblick auf die aktuellen rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-25-Sev-3
Referent: RiAG Tim Gebbensleben Anders als die Tätigkeitsbezeichnung vermuten lässt, ermittelt der Ermittlungsrichter nicht. Seine Aufgabe ist es im Gegenteil, den Verfolgungsbestrebungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Grenzen zu setzen und gesetzes- oder gar grundrechtswidrige Eingriffe bereits im Ansatz zu stoppen. Damit stehen sich die Aufgaben von Ermittlungsrichter und Verteidigung nicht diametral gegenüber, die jeweiligen Interessen jedoch im Einzelfall schon. Während der Ermittlungsrichter auch gewährleisten muss, dass eine effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten – im Rahmen der Gesetze – grundsätzlich möglich bleibt, liegt der Fokus der Verteidigung in der Regel ausschließlich auf den Interessen des Beschuldigten. Gleichwohl können sich aus den beiderseitigen Gemeinsamkeiten auch Ansätze für eine effektive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren ergeben.
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-25-Sev-4
Referent: RiAG Tim Gebbensleben Anders als die Tätigkeitsbezeichnung vermuten lässt, ermittelt der Ermittlungsrichter nicht. Seine Aufgabe ist es im Gegenteil, den Verfolgungsbestrebungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Grenzen zu setzen und gesetzes- oder gar grundrechtswidrige Eingriffe bereits im Ansatz zu stoppen. Damit stehen sich die Aufgaben von Ermittlungsrichter und Verteidigung nicht diametral gegenüber, die jeweiligen Interessen jedoch im Einzelfall schon. Während der Ermittlungsrichter auch gewährleisten muss, dass eine effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten – im Rahmen der Gesetze – grundsätzlich möglich bleibt, liegt der Fokus der Verteidigung in der Regel ausschließlich auf den Interessen des Beschuldigten. Gleichwohl können sich aus den beiderseitigen Gemeinsamkeiten auch Ansätze für eine effektive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren ergeben.
Ort: Jan v. Werth 1
12:30 - 13:30 Uhr
Einsatz von KI in der baurechtlich-anwaltlichen Praxis (FAO: 1,00 Std.)
RA Christoph Simon LL. M.
KAT-26-JvW1-2
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-25-JvW1-3
Referent: RA Dr. Dominik Schäfers Weitere Informationen und Vortraginhalte werden zeitnah ergänzt.
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-25-JvW1-4
Referent: RA Dr. Dominik Schäfers Weitere Informationen und Vortraginhalte werden zeitnah ergänzt.
Ort: Jan v. Werth 2
10:30 - 11:30 Uhr
Aktuelle Entwicklung im Datenschutzrecht (FAO: 1,00 Std.)
RA Dr. Lutz Keppeler
KAT-26-JvW2-1
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-26-JvW2-2
KI kann Musiker inspirieren. KI kann Musiker aber auch komplett ersetzen, sowohl als Komponisten aber auch als Musikproduzenten. Ich Spezialisierte Anbieter von Musik-KI wie z.B. Suno bieten inzwischen mächtige Tools zur einfachen Herstellung und Produktion von Musik an. Trainiert wird die KI jedoch vor allem mit menschlich geschaffener und urheberrechtlich geschützter Musik. Diese Entwicklung wirft vielerlei urheberrechtliche Fragen auf. In den USA klagt die Musikindustrie gegen KI-Musikgeneratoren. In Deutschland hat das Landgericht München I in einem wegweisenden Urteil (Urt. v. 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24) entschieden, dass ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte rechtswidrig vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht hat. In der Veranstaltung werden Einblicke in die Fähigkeiten von Musik-KI gegeben und die damit verbundenen urheberrechtlichen Fragestellungen dargestellt.
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-26-JvW2-3
Das einstündige Seminar vermittelt eine kompakte Einführung in das CLP-Verfahren (Cooperative Praxis) als Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung im Familienrecht. Es richtet sich an im Familienrecht tätige Rechtsanwält-inn-en sowie an Mediator-inn-en. Vorgestellt werden Ablauf und Besonderheiten des CLP-Verfahrens, insbesondere die Rolle der parteiischen anwaltlichen Vertretung sowie die Bedeutung der Qualifizierungsklausel. Zudem wird aufgezeigt, für welche familienrechtlichen Verfahren sich das CLP-Verfahren besonders eignet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Inhalte: • Grundzüge und Ablauf des CLP-Verfahrens • Abgrenzung zur klassischen Mediation • Rollen von Anwält:innen und Mediator:innen • Qualifizierungsklausel und ihre Bedeutung • Für welche Verfahren eignet sich CLP besonders? • Beteiligte Personen und Voraussetzungen für ein erfolgreiches CLP-Verfahren
16:30 - 17:30 Uhr
Oh Schreck, Abgemahnt! Praxistipps für die Abwehr von Unterlassungsansprüchen u. a. im Urheber- und Wettbewerbsrecht (FAO: 1,00 Std.)
RA Dr. Mirko Möller, LL. M.
KAT-26-JvW2-4
Ort: Belvedere
10:30 - 11:30 Uhr
KAT-26-B-1
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Entwicklungen im Kindschaftsrecht in den letzten 12 Monaten. Besondere Berücksichtigung findet die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgrenzung von Sorge und Umgang und die des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Entbehrlichkeit von Umgangsregelungen.
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-26-B-2
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Entwicklungen im Kindschaftsrecht in den letzten 12 Monaten. Besondere Berücksichtigung findet die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgrenzung von Sorge und Umgang und die des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Entbehrlichkeit von Umgangsregelungen.
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-26-B-3
Das Mietrecht wird durch die Rechtsprechung ständig fortgebildet. Um in der täglichen Praxis rechtliche Risiken sicher einschätzen zu können und Verträge belastbar zu gestalten, ist die Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen unverzichtbar. Dieser Vortrag bietet Ihnen ein effizientes Update zu den wichtigsten Entwicklungen im Mietrecht im Jahr 2026. Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Relevanz der aktuellen BGH-Rechtsprechung sowie der wesentlichen Tendenzen der Instanzgerichte. Zusätzlich erhalten Sie eine praxisorientierte Rechtsprechungsübersicht, die systematisch dem Aufbau eines typischen Mietvertrags folgt. Dies ermöglicht Ihnen einen schnellen Zugriff auf die relevanten aktuellen Entscheidungen.
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-26-B-4
Das Mietrecht wird durch die Rechtsprechung ständig fortgebildet. Um in der täglichen Praxis rechtliche Risiken sicher einschätzen zu können und Verträge belastbar zu gestalten, ist die Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen unverzichtbar. Dieser Vortrag bietet Ihnen ein effizientes Update zu den wichtigsten Entwicklungen im Mietrecht im Jahr 2026. Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Relevanz der aktuellen BGH-Rechtsprechung sowie der wesentlichen Tendenzen der Instanzgerichte. Zusätzlich erhalten Sie eine praxisorientierte Rechtsprechungsübersicht, die systematisch dem Aufbau eines typischen Mietvertrags folgt. Dies ermöglicht Ihnen einen schnellen Zugriff auf die relevanten aktuellen Entscheidungen.  

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