Die Abänderungs- und Haftungsfalle in der Mandatsbearbeitung von Unterhaltssachen – Teil 2

15.05.2025  12:30 - 13:30 Uhr  Belvedere 12. OG

Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis gehört auch dafür zu sorgen, dass eine Abänderung des Titels nicht an dem Vergleichsinhalt scheitert, darin unmissverständliche Formulierungen enthalten sind, Verfahrenswege begangen werden, die der Interessenlage des Mandanten entsprechen, vollstreckbare Titel geschaffen werden, Abänderungsgründe umfassend und schlüssig vorzutragen, notwendige Maßnahmen zur Rechtswahrung zugunsten des Mandanten zu treffen und über den Erfolg und die Sinnhaftigkeit von Rechtsmitteln zu beraten. Dies erfordert ein ständiges Bewusstsein, der Abänderungsproblematik, sobald es um die Errichtung eines Titels geht. Dies den Teilnehmern vor Augen zu führen und auch herauszuarbeiten, dass der Erfolg von Abänderungsverfahren teils unterschätzt ,teils überschätzt wird, ist Zielsetzung des Seminars.

Schwerpunkt: Bedeutung von Grundlagen in Prozessvergleichen, taktisches Vorgehen bei Unterhaltsvereinbarungen, Klärung der Frage, ob bei nachteiligen fehlerhaften Entscheidungen stets Rechtsmittel eingelegt werden sollten, Verhinderung des Gesamtschuldnerausgleichs, wenn Unterhalt wegen der Gesamtschulden nicht geltend gemacht wird, Teiltitulierungen und Geltendmachung weiteren Unterhalts, Berücksichtigung geleisteter Zahlungen,. Effektive Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts, Gegenläufige Abänderungsgründe