Sehr herzlich laden wir Sie zum 16. Kölner Anwaltstag sowie zur traditionellen Fachausstellung EXPOKAV ins Hotel Pullman Cologne am 15. Mai 2025 ein. Nach der sich unmittelbar anschließenden Mitgliederversammlung endet der Tag in einem gemeinsamen Abendessen mit Buffet und geselligen Gesprächen.
Melden Sie sich gerne schon heute für den 16. Kölner Anwaltstag an!
Wir begrüßen folgende Partnerunternehmen im Rahmen der EXPOKAV-Fachausstellung:
ANWALT.DE
DATEV
DKV
Greven Medien
HDI
juris
node7 / Philips
RA-MICRO
Sack
SteinGruppe
stp.one
vodafone
Wolters Kluwer
XUITS
Kurzvorträge aus der Praxis 2.0!
Nach Ihrer aller überaus positiven Resonanz nach dem letzten Kölner Anwaltstag freuen wir uns, Ihnen auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit zu bieten, sich sowohl von den bereits vorhandenen neuen technischen Möglichkeiten wie auch von den Visionen unserer Lösungsanbieter inspirieren zu lassen. Erfahren Sie in kompakten Vorträgen alles für ein sicheres und auf die Zukunft ausgerichtetes, optimiertes Kanzleimanagement.
Die Verdachtskündigung ermöglicht eine Kündigung, ohne eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung nachweisen zu müssen. Dies kann bei unklarer Sachlage ohne weitere Ermittlungsmöglichkeiten oft die einzige Alternative zur Tatkündigung bedeuten. Doch die Verdachtskündigung setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Der Vortrag will ausgehend von den Grundstrukturen die praktischen Fallstricke und mögliche Strategien beleuchten, gleichzeitig aber auch Raum für Diskussionen lassen.
Die Verdachtskündigung ermöglicht eine Kündigung, ohne eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung nachweisen zu müssen. Dies kann bei unklarer Sachlage ohne weitere Ermittlungsmöglichkeiten oft die einzige Alternative zur Tatkündigung bedeuten. Doch die Verdachtskündigung setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Der Vortrag will ausgehend von den Grundstrukturen die praktischen Fallstricke und mögliche Strategien beleuchten, gleichzeitig aber auch Raum für Diskussionen lassen.
Der Vortrag beinhaltet eine fallbezogene Darstellung der Probleme, die das Aufeinandertreffen der Gebiete „(Profi)sport“ und „Arbeitsrecht“ mit sich bringt. Dabei werden neueste Tendenzen und Fortentwicklungen in Rechtsprechung und Literatur diskutiert.
Wie wirkt sich Künstliche Intelligenz auf das Justizsystem aus und welche Rolle bleibt dabei der klassischen Rechtsanwendung?
In unserer Veranstaltung diskutieren wir mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ziviljustiz, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft, welche Auswirkungen die Digitalisierung und insbesondere KI im Gerichtssaal und justiziellen Verfahren haben kann.
Was ist bereits jetzt die Realität und welche Auswirkungen ergeben sich für Praxis, insbesondere auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Fläche? Droht ein „Abgehängt -Werden“, wenn man keine gemeinsamen Standards und Datenpools aufbaut?
Wir werfen einen umfassenden Blick auf Chancen und Risiken, die die digitale Transformation mit sich bringt. Dabei sollen insbesondere auch rechtspolitische und philosophische Fragen im Zentrum der Diskussion stehen, etwa zur Frage ob man rechtliche Verfahren und Entscheidungen automatisieren sollte.
Erfahren Sie, welche Perspektiven sich aus technologischer, gesellschaftlicher und berufspolitischer Sicht eröffnen. Seien Sie dabei, wenn wir gemeinsam die Justiz im Zeitalter der Digitalisierung neu denken!
In diesem Vortrag präsentiere ich 10 einfache, sofort umsetzbare Automatisierungs-Use-Cases, die Ihren Kanzleialltag spürbar erleichtern. Von der Terminvereinbarung bis zur Erstellung von Standardtexten – diese Automationen sparen Zeit, reduzieren Stress und steigern die Effizienz. Machen Sie Schluss mit nervigen Routineaufgaben und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: Ihre Mandate.
Einleitung (10 Minuten): Warum Automatisierung den Kanzleialltag revolutioniert.
Die Top 10 Use-Cases (40 Minuten): Prägnante Vorstellung jedes Anwendungsfalls mit sofort erkennbarem Nutzen.
Fragen & Antworten (10 Minuten): Austausch zu den Use-Cases.
Vertiefung (60 Minuten):
Live-Demos ausgewählter Automationen (z.B. Terminvorschläge oder Standard-E-Mails).
Interaktive Diskussion: Welche nervigen Aufgaben wollen die Teilnehmer automatisieren?
Ziel:
Die Teilnehmer sollen sofort sehen, wie einfach Automatisierung ist, und Lust bekommen, selbst ihre Kanzlei effizienter zu gestalten
In diesem Vortrag präsentiere ich 10 einfache, sofort umsetzbare Automatisierungs-Use-Cases, die Ihren Kanzleialltag spürbar erleichtern. Von der Terminvereinbarung bis zur Erstellung von Standardtexten – diese Automationen sparen Zeit, reduzieren Stress und steigern die Effizienz. Machen Sie Schluss mit nervigen Routineaufgaben und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: Ihre Mandate.
Einführung und Ausblick:
Einleitung (10 Minuten): Warum Automatisierung den Kanzleialltag revolutioniert.
Die Top 10 Use-Cases (40 Minuten): Prägnante Vorstellung jedes Anwendungsfalls mit sofort erkennbarem Nutzen.
Fragen & Antworten (10 Minuten): Austausch zu den Use-Cases.
Vertiefung (60 Minuten):
Live-Demos ausgewählter Automationen (z.B. Terminvorschläge oder Standard-E-Mails).
Interaktive Diskussion: Welche nervigen Aufgaben wollen die Teilnehmer automatisieren?
Ziel:
Die Teilnehmer sollen sofort sehen, wie einfach Automatisierung ist, und Lust bekommen, selbst ihre Kanzlei effizienter zu gestalten – und vielleicht ein Folgeseminar zu buchen.
Sachverhalte mit internationalen Bezügen werden immer häufiger. Dies gilt auch für das Erbrecht. Es stellen sich neue Gestaltungs- und Abwicklungsaufgaben. Durch die Europäische Erbrechtsverordnung und das darin vorgesehene Europäische Nachlasszeugnis hat sich vieles vereinfacht; neue Fragen sind jedoch entstanden. Der Vortrag möchte einen Überblick schaffen und einzelne Praxisfragen beleuchten.
Sachverhalte mit internationalen Bezügen werden immer häufiger. Dies gilt auch für das Erbrecht. Es stellen sich neue Gestaltungs- und Abwicklungsaufgaben. Durch die Europäische Erbrechtsverordnung und das darin vorgesehene Europäische Nachlasszeugnis hat sich vieles vereinfacht; neue Fragen sind jedoch entstanden. Der Vortrag möchte einen Überblick schaffen und einzelne Praxisfragen beleuchten.
Moderation: RA Prof. Dr. Sommer
Rechtskraft ist das Synonym für die endgültige Beendigung eines Streits vor Gericht. Das Ende befriedet die Gesellschaft und gibt den Akteuren Sicherheit. Gerichte sind unantastbar. Für den Verurteilten ist der endgültige Stillstand des Verfahrens allerdings oft teuflisch. Mit einer ungerechten Verurteilung soll er sich sein Leben lang abfinden. Das Wiederaufnahmeverfahren versucht, einen angemessenen Ausgleich zwischen materieller Gerechtigkeit und dem Interesse an dem berechenbaren Ende des Gerichtsverfahrens herzustellen. Die Wellen des Zeitgeistes treiben die Auslegung der Gesetzesvorschriften vor sich her, die Politik beschwört Gesetzesrevisionen zulasten freigesprochener Bürger. Mit einer aktuellen Analyse führt die Veranstaltung durch den Irrgarten von Theorie und Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens.
Moderation: RA Prof. Dr. Sommer
Rechtskraft ist das Synonym für die endgültige Beendigung eines Streits vor Gericht. Das Ende befriedet die Gesellschaft und gibt den Akteuren Sicherheit. Gerichte sind unantastbar. Für den Verurteilten ist der endgültige Stillstand des Verfahrens allerdings oft teuflisch. Mit einer ungerechten Verurteilung soll er sich sein Leben lang abfinden. Das Wiederaufnahmeverfahren versucht, einen angemessenen Ausgleich zwischen materieller Gerechtigkeit und dem Interesse an dem berechenbaren Ende des Gerichtsverfahrens herzustellen. Die Wellen des Zeitgeistes treiben die Auslegung der Gesetzesvorschriften vor sich her, die Politik beschwört Gesetzesrevisionen zulasten freigesprochener Bürger. Mit einer aktuellen Analyse führt die Veranstaltung durch den Irrgarten von Theorie und Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens.
Ort: Dom 1 + 2
10:30 - 11:30
Uhr
Grundlagen des Asylrechts – Teil 1 (FAO: 1,00 Std.) RiVG Dr. Philipp Kiersch
KAT-25-D-1
12:30 - 13:30
Uhr
Grundlagen des Asylrechts – Teil 2 (FAO: 1,00 Std.) RiVG Dr. Philipp Kiersch
Fünf grundlegende Probleme im Umgang mit der Rechtsschutzversicherung
Für den Rechtsanwalt zählt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zu den eher lästigen, in vielen Fällen aber für die Frage der Gebühren entscheidenden Tätigkeiten.
In dieser Veranstaltung sollen die wichtigsten Problemkreise mit Lösungshinweisen erörtert werden:
1. Aufbau und Inhalt der verschiedenen ARB-Fassungen – wie findet der Anwalt den Umfang des Versicherungsschutzes heraus
2. Der Versicherungsfall-zu welchem Zeitpunkt muss der Mandant (noch) rechtsschutzversichert sein
3. Die Berufung auf mangelnde Erfolgsaussichten und die Möglichkeit eines Stichentscheids durch den Anwalt
4. Die Berufung des Rechtsschutzversicherers auf Risikoausschlüsse
a. Baurisikoklausel
b. Kapitalanlagerisikoklausel
c. Vorsatz
5. Die Obliegenheiten des Anwalts - Pflicht zur Schadenminderung?
Fünf grundlegende Probleme im Umgang mit der Rechtsschutzversicherung
Für den Rechtsanwalt zählt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zu den eher lästigen, in vielen Fällen aber für die Frage der Gebühren entscheidenden Tätigkeiten.
In dieser Veranstaltung sollen die wichtigsten Problemkreise mit Lösungshinweisen erörtert werden:
1. Aufbau und Inhalt der verschiedenen ARB-Fassungen – wie findet der Anwalt den Umfang des Versicherungsschutzes heraus
2. Der Versicherungsfall-zu welchem Zeitpunkt muss der Mandant (noch) rechtsschutzversichert sein
3. Die Berufung auf mangelnde Erfolgsaussichten und die Möglichkeit eines Stichentscheids durch den Anwalt
4. Die Berufung des Rechtsschutzversicherers auf Risikoausschlüsse
a. Baurisikoklausel
b. Kapitalanlagerisikoklausel
c. Vorsatz
5. Die Obliegenheiten des Anwalts - Pflicht zur Schadenminderung?
Cybercrime ist im Wandel, geprägt von geopolitischen Spannungen, welche die Phänomenologie drastisch ändern einerseits; andererseits zunehmende Bedeutung von IT-Forensik und digitaler Beweismittel - ohne entsprechende (Aus-)Bildung im (juristischen) Umgang mit solchen Erkenntnissen. Hinzu kommen regulatorische Ansätze in der Cybersicherheit für Unternehmen als Kontrapunkt. Der Vortrag gibt einen verständlichen Überblick über Auswirkungen und möglichen Umgang mit den neuen Entwicklungen für Anwälte.
Schwerpunkte des Vortrags: Cybercrime, Cybersecurity, Cyberwar & digitale Beweismittel
Cybercrime ist im Wandel, geprägt von geopolitischen Spannungen, welche die Phänomenologie drastisch ändern einerseits; andererseits zunehmende Bedeutung von IT-Forensik und digitaler Beweismittel - ohne entsprechende (Aus-)Bildung im (juristischen) Umgang mit solchen Erkenntnissen. Hinzu kommen regulatorische Ansätze in der Cybersicherheit für Unternehmen als Kontrapunkt. Der Vortrag gibt einen verständlichen Überblick über Auswirkungen und möglichen Umgang mit den neuen Entwicklungen für Anwälte.
Schwerpunkte des Vortrags: Cybercrime, Cybersecurity, Cyberwar & digitale Beweismittel
Abmahnung – Definition und Abgrenzung von anderen Aufforderungsschreiben
Unterlassungserklärung – von fehlender Musterformulierung über unverbindliche bis verbindliche Mustererklärung
Umgang mit Fristen und prozessualer Hintergrund der Fristen
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Formulierung der Unterlassungserklärung
Allgemeine Reaktionsmöglichkeiten – von negativer Feststellungsklage bis vollständiger Unterwerfung
Taktische Erwägung auf beiden Seiten, einschließlich Verhandlungsspielräume
Eskalationsstufe einstweilige Verfügung: Verhältnis zur Hauptsacheklage, Vollzoehung und Abschlussachreiben
Wenn Mandanten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung und UWG-Verstößen erhalten, muss der Anwalt unter hohem Fristdruck den richtigen Rat erteilen. Neben der materiellen Rechtslage muss er insbesondere die hier geltenden Verfahrensbesonderheiten kennen und beachten. Ansonsten droht die Angelegenheit für den Mandanten schnell zu eskalieren. Der Vortrag richtet sich an den allgemein tätigen, nicht auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt und soll ihm Hilfestellungen bei Verteidigung seines Mandanten geben und Bewusstsein für die gängigen Fallstricke vermitteln.
Von „A“ wie „Auszeichnung“ über „B“ wie „Bewertungen“ und „N“ wie „Namenswahl“ bis „Z“ wie „Zertifikat“: Das Marketing von Kanzleien hat wie bei anderen Unternehmen auch zahlreiche Formen. In dem Vortrag werden die wettbewerbsrechtlichen und berufsrechtlichen Grenzen von Marketingmaßnahmen für Kanzleien und Anwälte anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis dargestellt.
Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis gehört auch dafür zu sorgen, dass eine Abänderung des Titels nicht an dem Vergleichsinhalt scheitert, darin unmissverständliche Formulierungen enthalten sind, Verfahrenswege begangen werden, die der Interessenlage des Mandanten entsprechen, vollstreckbare Titel geschaffen werden, Abänderungsgründe umfassend und schlüssig vorzutragen, notwendige Maßnahmen zur Rechtswahrung zugunsten des Mandanten zu treffen und über den Erfolg und die Sinnhaftigkeit von Rechtsmitteln zu beraten. Dies erfordert ein ständiges Bewusstsein, der Abänderungsproblematik, sobald es um die Errichtung eines Titels geht. Dies den Teilnehmern vor Augen zu führen und auch herauszuarbeiten, dass der Erfolg von Abänderungsverfahren teils unterschätzt ,teils überschätzt wird, ist Zielsetzung des Seminars.
Schwerpunkt: Bedeutung von Grundlagen in Prozessvergleichen, taktisches Vorgehen bei Unterhaltsvereinbarungen, Klärung der Frage, ob bei nachteiligen fehlerhaften Entscheidungen stets Rechtsmittel eingelegt werden sollten, Verhinderung des Gesamtschuldnerausgleichs, wenn Unterhalt wegen der Gesamtschulden nicht geltend gemacht wird, Teiltitulierungen und Geltendmachung weiteren Unterhalts, Berücksichtigung geleisteter Zahlungen,. Effektive Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts, Gegenläufige Abänderungsgründe
Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis gehört auch dafür zu sorgen, dass eine Abänderung des Titels nicht an dem Vergleichsinhalt scheitert, darin unmissverständliche Formulierungen enthalten sind, Verfahrenswege begangen werden, die der Interessenlage des Mandanten entsprechen, vollstreckbare Titel geschaffen werden, Abänderungsgründe umfassend und schlüssig vorzutragen, notwendige Maßnahmen zur Rechtswahrung zugunsten des Mandanten zu treffen und über den Erfolg und die Sinnhaftigkeit von Rechtsmitteln zu beraten. Dies erfordert ein ständiges Bewusstsein, der Abänderungsproblematik, sobald es um die Errichtung eines Titels geht. Dies den Teilnehmern vor Augen zu führen und auch herauszuarbeiten, dass der Erfolg von Abänderungsverfahren teils unterschätzt ,teils überschätzt wird, ist Zielsetzung des Seminars.
Schwerpunkt: Bedeutung von Grundlagen in Prozessvergleichen, taktisches Vorgehen bei Unterhaltsvereinbarungen, Klärung der Frage, ob bei nachteiligen fehlerhaften Entscheidungen stets Rechtsmittel eingelegt werden sollten, Verhinderung des Gesamtschuldnerausgleichs, wenn Unterhalt wegen der Gesamtschulden nicht geltend gemacht wird, Teiltitulierungen und Geltendmachung weiteren Unterhalts, Berücksichtigung geleisteter Zahlungen,. Effektive Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts, Gegenläufige Abänderungsgründe
Kann der Vermieter wegen rückständiger Betriebskosten-Nachforderungen/-Vorauszahlungen kündigen? Diese und weitere Fragen zum Betriebskostenrecht sollen in der Veranstaltung erörtert werden. Dazu verschafft der Referent anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung des BGH und Instanzgerichten aus den letzten 12 Monaten einen Überblick über aktuelle Tendenzen und feststehende Prinzipien.
Kann der Vermieter wegen rückständiger Betriebskosten-Nachforderungen/-Vorauszahlungen kündigen? Diese und weitere Fragen zum Betriebskostenrecht sollen in der Veranstaltung erörtert werden. Dazu verschafft der Referent anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung des BGH und Instanzgerichten aus den letzten 12 Monaten einen Überblick über aktuelle Tendenzen und feststehende Prinzipien.