Durch das Heizungsgesetz ist die Modernisierung seit 01.01.2024 in § 555b Nr. 1a und § 559e BGB erweitert worden. Wie insbesondere die neue Mieterhöhung in das bisherige System einzuordnen ist und welche Voraussetzungen gelten, stellt der Referent anhand von praktischen Beispielen dar.