Referent: RA Lars Kelterborn, Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwälte und deren Praxen treffen seit vielen Jahren zahlreiche Berufspflichten in Zusammenhang mit den im Geldwäschegesetz (GwG) geregelten Präventionsvorschriften. Die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten obliegt den örtlichen Rechtsanwaltskammern, ebenso die Sanktionierung im Falle festgestellter Pflichtverletzungen. Die stetig erweiterten Pflichten im GwG stellen für alle Rechtsanwälte einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar und sind in den Praxisalltag zu integrieren. Gleichzeitig wird die Einhaltung der Vorgaben durch die Rechtsanwaltskammern nunmehr auch im Rahmen von sog. Vor-Ort-Prüfungen überwacht. Der praxisorientierte Vortrag stellt den Pflichtenkreis für Rechtsanwälte umfassend dar, greift typische Zweifelsfragen auf und gibt Einblicke in die Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern.
Geldwäschegesetz – Kontroll- und Meldepflichten etc.
-Aktuelles aus Brüssel und von der FIU
-Der Rechtsanwalt als Verpflichteter nach dem GwG
-Sorgfaltspflichten
-Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
-Meldepflichten
-Transparenzregister
-Bußgeldvorschriften
-Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammer