15. KAT

15. Kölner Anwaltstag 2024

25.04.2024  10:00 - 18:00 Uhr  Pullman Cologne
Helenenstraße 14, 50667 Köln

Sehr herzlich laden wir Sie auch dieses Jahr wieder zum 15. Kölner Anwaltstag sowie zur traditionellen Fachausstellung EXPOKAV ins Hotel Pullman Cologne am 25. April 2024 ein. Nach der sich unmittelbar anschließenden Mitgliederversammlung endet der Tag in einem gemeinsamen Abendessen mit Buffet und geselligen Gesprächen.

Melden Sie sich gerne heute schon für den 15. Kölner Anwaltstag an!

 

Wir begrüßen folgende Partnerunternehmen im Rahmen der EXPOKAV-Fachausstellung:

ACTAPORT ANWALT.DE beck-online Cisco Meraki DATEV
DKV fastlaw.online HDI JUPUS juris
JUSTIN LEGAL RA-MICRO Sack SteinGruppe stp.one
Telekom Thax Software Wolters Kluwer

Jetzt neu! Kurzvorträge aus der Praxis auf der EXPOKAV!

Freuen Sie sich auf 20-minütige Vorträge unserer Aussteller – passend zum diesjährigen KAT-Motto: Digital unterwegs – im KAV zu Hause auf einer Sonderfläche innerhalb der Ausstellung.
Lassen Sie sich sowohl von den bereits vorhandenen neuen technischen Möglichkeiten wie auch von den Visionen unserer Lösungsanbieter inspirieren und erfahren Sie in kompakten Vorträgen, wie künftig Ihre Kanzleiarbeit aussehen kann.

1. Pause
RA-MICRO: „Effizienter juristisch Arbeiten mit KI“ 11:40-12:00 Uhr
juris: „juris Connect/juris Collect, Anonymisierungstool und KI“ 12:00-12:20 Uhr
2. Pause
stp.one: „Der Anwalt, die KI und die Zukunft“  13:40-14:00 Uhr
ANWALT.DE: „Überzeugende Körpersprache im Kanzleimarketing“ 14:00-14:20 Uhr
3. Pause
Telekom: „Cybersecurity – Sicherheitsmanagement mit Telekom & Cisco leicht gemacht“ 15:40-16:00 Uhr
Wolters Kluwer: „Wie Anwälte und Kanzleien die Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich meistern“ 16:00-16:20 Uhr

So funktioniert’s:

  • Melden Sie sich zunächst in Ihrem Nutzerkonto an, um Ihre gewünschten Vorträge zu buchen. Ggf. müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Um Doppelbuchungen zu vermeiden, können Sie pro Zeitfenster nur ein Häkchen setzen.
  • Speichern Sie Ihre Auswahl mit dem Button „Auswahl speichern“ am Ende der Liste.
  • Änderungen können bis 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.
  • Ihre Buchungen können Sie links in der Seitenleiste oder in Ihrem persönlichen Benutzerbereich einsehen.

Teilnahme 15. Kölner Anwaltstag 2024 - kostenfrei!

Ort: Ballsaal C
Wird künstliche Intelligenz den Anwalt ersetzen? So schnell wohl kaum! Dennoch kann Künstliche Intelligenz uns Juristen viel Arbeit abnehmen. Vom Chatbot über die automatische Vertragsanalyse bis hin zum Texten ganzer Schriftsätze wird auf dem AI-Markt gerade alles angeboten, was das Anwaltsherz begehrt. Doch was taugen diese digitalen Helferlein tatsächlich in der Praxis? Wie weitreichend greift deren Unterstützung im anwaltlichen Tagesgeschäft, egal ob in der Kanzlei oder digital unterwegs? Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke (50) hat in seiner eigenen Kanzlei WBS.LEGAL zahlreiche digitale Produkte für Anwälte getestet und wird in seinem Vortrag auf Nutzen und Probleme dieser neuen Software eingehen.
12:30 - 13:30 Uhr

Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M., RA Prof. Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
KAT-24-C-2
Die Podiumsdiskussion "Der strukturierte Parteivortrag im Zivilprozess – eine gute Idee?" beschäftigt sich mit der immer konkreter werdenden Idee, die Parteien eines Zivilprozesses in ein strukturiertes Korsett des Parteivorbringens zu „zwingen“, dies ggf. sogar mit Hilfe eines sogenannten „Basisdokuments“, welches den vorgetragenen Sachverhalt ähnlich der Relationstechnik gegenüberstellt. Insbesondere in den sogenannten Masseverfahren erscheint das als eine gute Idee. Wie aber ist es mit kleineren Individualverfahren? Wir freuen uns sehr, drei Experten gewonnen zu haben, die aus Sicht der Justiz, der Wissenschaft und der Praxis Vor- und Nachteile des strukturierten Parteivortrags erörtern werden. Die Diskussion beleuchtet die rechtlichen, praktischen und theoretischen Aspekte dieser Methode und untersucht ihre Auswirkungen auf die Effizienz, Fairness und Qualität der Prozessführung.
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-24-C-3
Die Gerichtssprache ist deutsch und nicht Python und der gesetzliche Richter ist ein menschlicher Richter. An diesen Vorgaben muss sich jeder Einsatz von generativer KI in der Justiz messen lassen. Wo liegen die Möglichkeiten des Einsatzes von Sprachmodellen in der Justiz und welche Möglichkeiten gibt es? Der Vortrag zeigt den Rechtsrahmen auf.
Ort: Ballsaal D
10:30 - 11:30 Uhr
KAT-24-D-1
Es werden verschiedene neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Sozialgerichtsbarkeit zum Insolvenzgeld vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen rechtlichen Kontext gestellt. Die betroffenen Themenbereiche werden ausführlich in ihren Grundlagen dargestellt, weshalb die Veranstaltung auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet ist, die nicht ständig im Grenzbereich Arbeitsrecht/Insolvenzrecht tätig sind. U.a. folgende Themen werden angesprochen:
  • Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz?
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • neue BAG-Rechtsprechung zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen bei Masseunzulänglichkeit
  • grobe Fehlerhaftigkeit gem. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO
  • Massenentlassungsanzeige: Bestimmung der Betriebsgröße in der Insolvenz
  • Zulässigkeit eines "Null-Sozialplans" außerhalb der Insolvenz?
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-24-D-2
Es werden verschiedene neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Sozialgerichtsbarkeit zum Insolvenzgeld vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen rechtlichen Kontext gestellt. Die betroffenen Themenbereiche werden ausführlich in ihren Grundlagen dargestellt, weshalb die Veranstaltung auch für Kolleginnen und Kollegen geeignet ist, die nicht ständig im Grenzbereich Arbeitsrecht/Insolvenzrecht tätig sind. U.a. folgende Themen werden angesprochen:
  • Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz?
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • neue BAG-Rechtsprechung zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen bei Masseunzulänglichkeit
  • grobe Fehlerhaftigkeit gem. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO
  • Massenentlassungsanzeige: Bestimmung der Betriebsgröße in der Insolvenz
  • Zulässigkeit eines "Null-Sozialplans" außerhalb der Insolvenz?
In der Praxis des Kündigungsrechts nimmt die verhaltensbedingte Kündigung als häufige und zugleich problematische Kündigungsvariante eine zentrale Rolle ein. Themen werden unter anderem sein: Besonderheiten der Verdachtskündigung Arbeitszeitbetrug Arbeitsverweigerung Beleidigungen und Tätlichkeiten
Ort: Severinus 1 + 2
10:30 - 11:30 Uhr

RA Prof. Dr. Ulrich Sommer, RAin Denise Gerull, RA Heiko Klatt
KAT-24-S-1
„Verteidigung ist Kampf, nicht nur vor Gericht sondern mittlerweile auch in der medialen Öffentlichkeit. Das Aktionsfeld ist weit. Von Klagen vor der Pressekammer gegen vorverurteilende Berichte bis hin zu Verteidigerinterviews zur Beeinflussung der Atmosphäre des Verfahrens“
12:30 - 13:30 Uhr

RA Prof. Dr. Ulrich Sommer, RAin Denise Gerull, RA Heiko Klatt
KAT-24-S-2
„Verteidigung ist Kampf, nicht nur vor Gericht sondern mittlerweile auch in der medialen Öffentlichkeit. Das Aktionsfeld ist weit. Von Klagen vor der Pressekammer gegen vorverurteilende Berichte bis hin zu Verteidigerinterviews zur Beeinflussung der Atmosphäre des Verfahrens“
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-24-S-3
Referent: RA Lars Kelterborn, Fachanwalt für Steuerrecht Rechtsanwälte und deren Praxen treffen seit vielen Jahren zahlreiche Berufspflichten in Zusammenhang mit den im Geldwäschegesetz (GwG) geregelten Präventionsvorschriften. Die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten obliegt den örtlichen Rechtsanwaltskammern, ebenso die Sanktionierung im Falle festgestellter Pflichtverletzungen. Die stetig erweiterten Pflichten im GwG stellen für alle Rechtsanwälte einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar und sind in den Praxisalltag zu integrieren. Gleichzeitig wird die Einhaltung der Vorgaben durch die Rechtsanwaltskammern nunmehr auch im Rahmen von sog. Vor-Ort-Prüfungen überwacht. Der praxisorientierte Vortrag stellt den Pflichtenkreis für Rechtsanwälte umfassend dar, greift typische Zweifelsfragen auf und gibt Einblicke in die Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern.                     

Geldwäschegesetz – Kontroll- und Meldepflichten etc

-Aktuelles aus Brüssel und von der FIU

-Der Rechtsanwalt als Verpflichteter nach dem GwG

-Sorgfaltspflichten

-Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

-Meldepflichten

-Transparenzregister

-Bußgeldvorschriften

-Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammer

16:30 - 17:30 Uhr
KAT-24-S-4
Nach der nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abänderbaren Gesetzesdefinition liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (§ 178 Abs. 2 Satz 1, § 191 VVG). Das Merkmal der Plötzlichkeit beinhaltet in erster Linie ein Zeitmoment, kann aber auch dann vorliegen, wenn ein länger andauernder Vorgang überraschend und unausweichlich ist. Mit dem Merkmal des von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses sollen externe Schädigungsursachen von inneren Körpervorgängen, die ohne Einwirkung äußerer Umstände zu einer Gesundheitsschädigung führen, abgegrenzt werden.
Ort: Jan v. Werth
10:30 - 11:30 Uhr
KAT-24-J-1
I. Fallstricke bei der Buchwert-Einbringung in die GmbH
  1. Einbringen durch Umbuchen
  2. Fehlende korporative Regelung des Sachagios
  3. Sperrfristenverstoß durch Überausschüttung
  4. Sperrfristenverstoß durch unterbliebene Anzeige
  5. Risiken Gesamtplan?
  II. Fallstricke bei der Buchwert-Einbringung in die Mitunternehmerschaft
  1. „gegen Gewährung maßgeblicher Gesellschaftsrechte“
  2. Gesamtplan und halber Steuersatz
  III. Grunderwerbsteuer bei der Umwandlung
  1. § 6a GrEStG bei der Ausgliederung?
  2. Doppelte Grunderwerbsteuer beim Share Deal
  IV. Schenkungssteuerrisiken bei Aufnahme neuer Gesellschafter durch Kapitalerhöhung
12:30 - 13:30 Uhr
KAT-24-J-2
  1. Datenschutzbasics – Welche Anforderungen stellt die DSGVO für Kanzleien auf
  2. Die Säulen des Datenschutzes
  3. Besonderheiten in der Anwaltskanzlei
  4. Umgang mit Betroffenenrechten und Datenpannen.
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-24-J-3
Der Vortrag befasst sich mit den geänderten Rahmenbedingungen für die Erbfolge der Anteile an Personengesellschaften nach dem MoPeG (seit 01.01.2024). Er lotet bestehende Gestaltungsmöglichkeiten aus und erörtert Anpassungsbedarf für Gesellschaftsverträge und bestehende letztwillige Verfügungen. Schwerpunkte sind:  
  • Dispositive Gesetzeslage bei Tod eines Gesellschafters einer GbR, OHG oder KG.
  • Abweichende Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Handlungsbedarf in Gesellschaftsverträgen.
  • Anpassungsbedarf in letztwilligen Verfügungen.
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-24-J-4
Gegenstand des Vortrags sind Praxisprobleme, die sich regelmäßig im Rahmen von  Testamentsvollstreckungen stellen. Der Referent gibt rechtliche Hinweise und praktische Tipps für den Umgang mit diesen Problemen.
Ort: Belvedere
Anhand einer typischen Mandatssituation werden Fragen des Krankheitsunterhalts (und damit auch im Umkehrschluss fehlender Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners) bei Trennung und Scheidung am Beispiel psychische Erkrankungen beleuchtet: „Krankheit oder bloßes Unbehagen?“ Es geht um die Darlegung und den Beweis für fehlende Erwerbsobliegenheit und mangelnde Leistungsfähigkeit. Welche Rolle spielen die sozialrechtlichen Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung/Schwerbehinderung, etc. und was gilt in anderen Systemen der sozialen Sicherung?  
Anhand einer typischen Mandatssituation werden Fragen des Krankheitsunterhalts (und damit auch im Umkehrschluss fehlender Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners) bei Trennung und Scheidung am Beispiel psychische Erkrankungen beleuchtet: „Krankheit oder bloßes Unbehagen?“ Es geht um die Darlegung und den Beweis für fehlende Erwerbsobliegenheit und mangelnde Leistungsfähigkeit. Welche Rolle spielen die sozialrechtlichen Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung/Schwerbehinderung, etc. und was gilt in anderen Systemen der sozialen Sicherung?
14:30 - 15:30 Uhr
KAT-24-B-3
Es wird die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht vorgestellt; insbesondere zu Änderungen durch das WeMOG (WEG-Reform, ab 01.12.2020 in Kraft getreten); zu den Themen Beschlussfassung über „Wirtschaftsplan“ und „Jahresabrechnung“, Streitwert bei Anfechtungsverfahren gegen Abrechnungsbeschluss, „Beschlusszwang“ für alle baulichen Veränderungen, Neues zur „Zweitbeschlussproblematik“, Anfechtungsfrist und Anfechtungsgegner nach neuem Recht, Prozessführungsbefugnis einzelner Eigentümer nach der Reform, Grundsatzurteil zur Beschlussersetzungsklage, aktuelle Rechtslage bei Zahlungsverfahren auf Hausgeld und „die Gemeinschaft als Träger des Verwaltungsmonopols“ nach neuem Recht.  Durch die Reform haben sich zum Teil einschneidende Änderungen für die anwaltliche Praxis und damit erhebliche Haftungsrisiken ergeben.
16:30 - 17:30 Uhr
KAT-24-B-4
Durch das Heizungsgesetz ist die Modernisierung seit 01.01.2024 in § 555b Nr. 1a und § 559e BGB erweitert worden. Wie insbesondere die neue Mieterhöhung in das bisherige System einzuordnen ist und welche Voraussetzungen gelten, stellt der Referent anhand von praktischen Beispielen dar.

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