Information der Verwaltung des Landgerichts Köln vom 05.01.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte Sie darüber informieren, dass es am 14.01.26, am 19.01.26 und vom 27.01.26 bis 29.01.26 aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen der Polizei wegen des Transports eines Gefangenen zu Beeinträchtigungen im und vor allem außerhalb des Justizgebäudes kommen kann. Konkret stehen nachfolgende Einschränkungen zu erwarten:
An den benannten Tagen ist der Rechtsanwaltsparkplatz gesperrt. Ebenso steht die äußere Parkreihe auf den Parkebenen 2, 4, 6, 8 und 10 nicht zur Verfügung. Die betroffenen Parkflächen werden am Vorabend der Hauptverhandlungstermine abgesperrt. Fahrzeuge, die am Hauptverhandlungstag bis 7:00 Uhr in der Absperrung stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die in der nachfolgenden Skizze dargestellten Parkflächen auf dem Rechtsanwaltsparkplatz werden für die gesamte Dauer des Verfahrens gesperrt.

Zudem wird die Zufahrt zum Justizparkhaus durch Polizeibeamte kontrolliert. Die Zufahrt wird nur nach Vorlage des Dienst- oder Hausausweises, des Rechtsanwaltsausweises, der Terminladung oder eines die Zufahrt legitimierenden Schreibens, jeweils in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen, die Identität nachweisenden Dokuments mit Lichtbild (z.B. Führerschein), gewährt. Ich möchte Sie daher bitten, an den Hauptverhandlungstagen stets zumindest Ihren Hausausweis und Ihren Personalausweis mit sich zu führen. Ich gehe davon aus, dass erneut auch sämtliche öffentlichen Parkflächen auf der Hans-Carl-Nipperdey-Straße ebenfalls gesperrt sein werden und für die gesamte Dauer des Verfahrens nicht zur Verfügung stehen.
Während des Transports des Gefangenen werden die Zufahrtsstraßen (Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße) zum Justizparkhaus gesperrt sein. Die Ankunft wird in der Regel gegen 8:00 Uhr erwartet. Die Straßensperrung soll grundsätzlich für einen Zeitraum von ca. 30 Minuten eingerichtet werden, wobei zeitliche Verzögerungen nicht ausgeschlossen sind. Der Abtransport richtet sich nach der jeweiligen Dauer des Hauptverhandlungstermins, sodass ich Ihnen hierzu keine Angaben machen kann.
Der Zutritt und die Zufahrt zum Wendehammer zwischen dem Justizgebäude und der Staatsanwaltschaft werden nach aktuellem Stand kontrolliert, wobei Justizangehörigen der Zutritt grundsätzlich gewährt wird. Der Gartenweg steht nach aktuellem Stand zur Verfügung, wobei die Polizei lagebedingte Anpassungen des Sicherheitskonzepts nicht ausschließt. Der Weg entlang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße über die Luxemburger Straße zum Haupteingang des Justizgebäudes steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Schließlich werden eine Vielzahl von bewaffneten Polizeibeamten um das Justizgebäude herum positioniert und patrouillieren. Entsprechendes gilt für den Strafsaaltrakt im Erdgeschoss des Justizgebäudes.
Sollten weitere Hauptverhandlungstermine erforderlich sein, werden Sie gesondert informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Die Präsidentin des Landgerichts Köln
Im Auftrag
Debus