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Wichtige Fragen zu unseren Onlineseminaren / FAQ

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FAQ | Häufig gestellte Fragen und unsere Anworten

Für viele Teilnehmende ist es aufgrund der Pandemie zum beruflichen Alltag geworden, an Online-Fortbildungen teilzunehmen. Dennoch stehllen sich im Vorfeld nicht selten ein paar Fragen.

Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite. Sollten Sie weitere Fragen und Anregungen haben: kontaktieren Sie uns sehr gerne telefonisch in Köln unter (0221) 28 56 02 – 0  oder per E-Mail an service@koelner-anwaltverein.de .

 

Warum finden Fortbildungen online statt?

  • Die Sicherheit aller Personen, die an einer KAV-Fortbildung beteiligt sind, steht in Zeiten der Corona-Pandemie für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir unsere Fortbildungen um mit dem Serviceangebot der KAV ONLINESEMINARE erweitert.
  • Weil wir Ihnen auch in der aktuellen Ausnahmesituation und darüber hinaus verlässliche Termine für Ihre Fortbildungen bieten möchten, mit denen Sie planen können und auf die Sie sich verlassen dürfen.
  • Weil es uns wichtig ist, Ihnen wie gewohnt ein preiswertes und leistungsstarkes Angebot auch in Krisenzeiten bieten zu können.

 

Wie melde ich mich für eine Webinar an?

Wie Sie sich zu einer Veranstaltung anmelden, haben wir Ihnen in einer extra Beschreibung im Detail zusammengefasst. Diese Beschreibung können Sie auf dieser Website abrufen und als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Grundsätzlich ist eine direkte Anmeldung hier über diese Website möglich, aber auch eine Anmeldung per E-Mail.

mehr Informationen

 

Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Teilnahme an einem KAV-Onlineseminar benötigen Sie lediglich eine stabile Internetverbindung sowie ein an das Internet angeschlossenes Endgerät, z.B. PC, Laptop oder Tablet.

  • Im Hinblick auf die Internetverbindung empfehlen wird mindestens eine 16.000er DSL-Leitung über LAN-Kabel.
  • Bei Windows-basierten Geräten benötigen Sie als Browser „Chrome“, „Firefox“ oder „Edge“ – bei Apple-basierten iOS-Geräten die Browser „Chrome“, „Firefox“ oder „Safari“. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser stets auf die neuste Version, um einen reibungslosen Ablauf zu sichern.
  • Lautsprecher oder Kopfhörer, damit Sie dem gesprochenen Wort der Referentin bzw. des Referenten folgen können.
  • Webcam und Headset: Bei direkter Kommunikation wird ein Headset empfohlen, da es sonst zu einer Rückkopplung kommen kann.

 

Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:

Sofern Sie noch kein registrierter Nutzer sind, registrieren Sie sich bei der Buchung bitte mit Ihrem Vor- und Nachnamen, sowie mit Ihrer aktuellen, persönlichen E-Mailadresse. Im Anschluss zu Ihrer Registrierung erhalten Sie sodann eine Registrierungsmail, in der Sie Ihre E-Mail-Adresse einmalig bestätigen müssen. Hiernach haben Sie Zugriff auf Ihr persönliches Kundenkonto, in dem Sie zunächst einmalig ein Passwort bestimmen und sodann Ihre Profildaten, Rechnungsadresse u.s.w. angeben und jederzeit ändern können.

Sollten Sie bereits registriert sein, können Sie sich bei jeder Buchung in Ihrem persönlichen Kundenkonto mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) bequem anmelden.

Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.

Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.

 

Wird die Fortbildung nach § 15 FAO anerkannt?

Ja. Unsere Onlineseminare werden für die 15 Stunden Pflichtfortbildungen nach § 15 Abs. 1 FAO anerkannt und fallen nicht unter die Stundenbeschränkung für das Selbststudium (§ 15 Abs. 4 FAO).

Damit Ihre Teilnahme anerkannt wird, ist Ihre aktive Teilnahme notwendig. Diese wird im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung jedoch automatisch von uns abgefragt. Ihre Anwesenheit wird dokumentiert. So werden Sie u.a. um Bestätigung Ihrer aktiven Teilnahme gebeten und auch werden Ihre Einwahl- und Auswahlzeiten vom System dokumentiert. Nehmen Sie ordnungsgemäß an der Fortbildung teil, stellen wir Ihnen im Anschluss an die Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 Abs. 2 FAO zur Verfügung.

 

Anrechnung einer Fortbildung auf 2 FAO-Bereiche – geht das?

Grundsätzlich kann ein und dieselbe Veranstaltung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Fortbildung für einen Fachanwaltsbereich Relevanz haben. Es ist aber auch möglich, dass ein KAV-Onlineseminar thematisch für zwei oder mehrere Fachanwaltsgebiete geeignet ist.

Jedoch ist es nicht möglich, dass eine Pflichtfortbildung in voller Höhe für mehrere bestehende Fachanwaltsbezeichnungen angerechnet wird. Es gelten hierbei die gleichen Vorgaben und Richtlinien wie bei Präsenzveranstaltungen. Sie müssten sich somit im Vorfeld der Veranstaltung entscheiden, für welchen Fortbildungsnachweis bzw. für welches (beworbene) FAO-Rechtsgebiet SIE im Anschluss zum Vortrag Ihre Bescheinigung erhalten möchten, wenn eine Veranstaltung für unterschiedliche FAO-Bereiche angerechnet werden kann.

 

Welche Vorteile bieten KAV-Onlineseminare?

  • Trotz Corona-Pandemie können Sie Ihre Fortbildungen sicher planen. Denn unabhängig von Einschränkungen im Veranstaltungsbetrieb oder in Bezug auf Reise und Unterkunft finden unsere Online-Fortbildungen in jedem Falle statt.
  • Ihre aktive Teilnahme an den Onlineseminaren ist von jedem Ort in Deutschland oder natürlich auch im Ausland möglich.
  • Es fallen keine weiteren Nebenkosten für Anreise, Hotelaufenthalte, Parkgebühren etc. an.
  • Unterlagen zu Ihren Vorträgen werden Ihnen bequem digital zur Verfügung gestellt.
  • Die Teilnahme an unseren KAV-Onlineseminaren ist im Vergleich zu unseren Präsenzveranstaltungen noch preiswerter.

 

Sie haben weitere Fragen? Sehr gern können Sie uns diese telefonisch, unter (0221) 28 56 02 – 0 oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de  stellen.

Gern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Kölner Anwaltverein e.V.