Aktuelle Entwicklungen im Miet- und WEG-Recht – Rechtsprechung, Praxis und Perspektiven
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht bleibt in Bewegung: Neue höchstrichterliche Entscheidungen, regionale Besonderheiten der Rechtsprechung und praxisrelevante Fragen der gerichtlichen Anwendung stellen Fachanwältinnen und Fachanwälte vor stetig neue Herausforderungen.
Im ersten Themenblock widmet sich Ri’inAG Julia Schwarzer (Köln) der Feststellung der Einzelvergleichsmiete durch das Gericht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der richterlichen Schätzung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO im Kontext der Einzelvergleichsmietenfeststellung. Nach einem Überblick über die Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 BGB werden insbesondere die Möglichkeiten der Schätzung anhand von Mietspiegeln beleuchtet. Neben den Voraussetzungen richterlicher Schätzung werden praktische Herausforderungen und tatsächliche Grundlagen diskutiert – ergänzt durch eine kritische Betrachtung des bisherigen Kölner Vorgehens im Vergleich zur Einholung von Sachverständigengutachten und der Praxis anderer Gerichte.
Im Anschluss gibt RiAG Erik Hohl (Köln) einen fundierten Überblick über die aktuelle höchstrichterliche und Kölner Rechtsprechung im WEG-Recht. Im Fokus stehen die wesentlichen Entscheidungen der zweiten Jahreshälfte 2025 sowie des ersten Halbjahres 2026 – darunter die bedeutsamen Urteile des BGH zur Einholung von Vergleichsangeboten und zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss. Ergänzt wird der Vortrag durch ausgewählte Entscheidungen der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln und deren Bedeutung für die anwaltliche Praxis.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich kompakt und praxisnah über aktuelle Entwicklungen im Miet- und WEG-Recht zu informieren und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Mandatsarbeit mitzunehmen.
Kostenbeitrag:
| KAV Jungmitglieder: | € 89,00 |
| KAV Mitglieder: | € 119,00 |
| Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 119,00 |
| Nicht-Mitglieder: | € 149,00 |
Alle Preise inkl. Getränke
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de
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Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO wird für 2,5 Stunden erstellt.
Veranstaltungsort / Hotel:
wird noch bekannt gegeben!
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Ihr Kölner Anwaltverein e. V.