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Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) ab dem 1. Januar 2026

Gemeinsame Pressemitteilung der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln

 

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) sind zum 1. Januar 2026 aktualisiert worden und in der neuen Fassung ab sofort auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln (siehe Link) unter der Rubrik „Rechts-Infos“ abrufbar.

Erstmals für das Jahr 2025 haben die Familiensenate der Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien herausgegeben. Den Leitlinien kommt zwar keine bindende Wirkung zu. Gleichwohl zielen sie darauf ab, landesweit eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen zu gewährleisten. Anknüpfend an die Düsseldorfer Tabelle, behandeln sie Fragen der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und der Bemessung von Unterhaltsansprüchen. Die Leitlinien NRW sollen zu einer angemessenen Lösung des Einzelfalls beitragen. Dabei folgen sie der bundeseinheitlichen Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien, die ebenso wie die Düsseldorfer Tabelle auf Koordinierungsgesprächen unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. beruht.

Gegenüber dem Stand der Leitlinien NRW zum 1. Januar 2025 sind die Regelungen zum Verwandtenunterhalt im Hinblick auf Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern und von Enkeln gegenüber Großeltern in Teilen neu gefasst und ergänzt worden. Anlass hierfür ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bestimmung des angemessenen Selbstbehalts, der unterhaltspflichtigen Kindern bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt für die eigene Lebensführung zu belassen ist (BGH, Beschluss vom 23.10.2024 – XII ZB 6/24). Die Anpassung der Leitlinien NRW folgt den entsprechenden Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2026, die im letzten Koordinierungsgespräch zur Neufassung der Tabelle im November 2025 abgestimmt worden sind.

Die Änderungen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln vom 12.12.2025.