Symposium KI und Digitalisierung:
Gegenwart und Zukunft der Justiz
Nachdem sich der 16. Kölner Anwaltstag zum Thema „KI als Werkzeug – der Mensch im Fokus“ verhielt und sich bereits eine Veranstaltung mit künstlicher Intelligenz und Digitalisierung in der Justiz befasste, wollen wir dieses Thema nunmehr vertiefend betrachten.
Welche Auswirkungen werden Digitalisierung und insbesondere Künstliche Intelligenz auf das Justizsystem im Gerichtssaal und sonst auf justizielle Verfahren haben. Werden rechtliche Verfahren und Entscheidungen automatisiert? Welche Fehlerquoten erscheinen dabei für den „Rechtsfrieden“ tolerabel? Wird der Zugang zum Recht vereinfacht oder das subjektive Recht auf begründete Einzelentscheidungen bzw. -bescheide beschränkt? Welche Rolle bleibt der klassischen Rechtsanwendung? Droht ein „Abgehängt-werden“, wenn man keine gemeinsamen Standards und Datenpools aufbaut? Was ist bereits jetzt Realität?
U.a. hierüber wollen wir in Kooperation mit dem Ausschuss Informationstechnologierecht des Kölner Anwaltvereins gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, Staatsanwaltschaft und Wissenschaft diskutieren und einen Blick auf Chancen und Risiken werfen, die die digitale Transformation mit sich bringt. Dabei sollen insbesondere auch rechtspolitische Fragen im Zentrum der Diskussion stehen.
Wir freuen uns sehr, dass sich ausgewiesene Kenner der Materie zur Mitwirkung an dieser Veranstaltung bereitfanden, um uns insoweit über Gegenwart und Zukunft zu informieren und Denkanstöße und gegebenenfalls Antworten zu geben:
Frau Professorin Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln und Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, begleitet auf wissenschaftlicher Ebene das gemeinsame Forschungsprojekt Generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ) von Bayern und Nordrhein-Westfalen, das einen Beitrag zur Modernisierung der Justiz und zur Wahrung der digitalen Souveränität Deutschlands leisten soll. Dieses Sprachmodell könnte beispielsweise dafür eingesetzt werden, neue Text-Bausteine zu formulieren, unstreitige Sachverhalte aus einer Akte herauszufiltern und Schriftsätze aus verschiedenen Akten zu vergleichen, um Richterinnen und Richter in Massen- und Umfangsverfahren zu entlasten. Die Anwendungsfälle werden derzeit unmittelbar mit Praktikerinnen und Praktikern in Workshops entwickelt. Die Testphase dauert bis Ende 2026.
Frau Professorin Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL. M. leitet den Lehrstuhl für das Recht der Digitalisierung und das Institut für Digitalisierung an der Universität zu Köln. Ihre jüngeren Forschungsarbeiten befassen sich unter anderem mit Jugendschutz und Social Media, Digital Constitutionalism und den Auswirkungen KI auf Kommunikation zwischen Bürger/innen und Staat. Sie berät regelmäßig Bund, Länder, Kommunen etc. zu vielfältigen Fragen, insbesondere der Informationsgesellschaft und ist u.a. Schriftleiterin der Zeitschrift „Computer und Recht“ und „Artificial Intelligence Law Review (AIL)“.
Herr Markus Hartmann ist Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln und seit Einrichtung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) im April 2016 deren Leiter. Sie ist unter anderem zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften, Polizei- und sonstige Behörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Die ZAC NRW ist in ihrem Forschungsbereich u. a. mit der Erforschung und Entwicklung von KI-Technologie für den Einsatz in Ermittlungsverfahren befasst.
Herr Leitender Oberstaatsanwalt Henning Schumacher ist Leiter des zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes NRW am Oberlandesgericht Köln. Im ITD (1. Januar 2014 gegründet) ist die Kompetenz für nahezu alle IT-Aufgaben innerhalb der Justiz NRW gebündelt. Er stellt über zentrale Rechenzentren fast 30.000 IT-Arbeitsplätze in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes zur Verfügung. Fast 600 IT-Beschäftigte und Beamte sind unter zentraler Leitung örtlich verteilt im gesamten Land tätig.
Die Veranstaltung moderiert Herr Rechtsanwalt Guido Aßhoff, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er ist Sprecher des Ausschusses Informationstechnologierecht des Kölner Anwaltvereins.
Wir freuen uns sehr, Ihnen dieses aktuelle und in die Zukunft gerichtete Symposium bieten zu können. Nach Einzelvorträgen gibt es unter kundiger Leitung die Möglichkeit der Erörterung und Diskussion. Bei Getränken und Canapés klingen die Gespräche aus.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen aber rechtzeitig an. In Anbetracht des begrenzten Platzangebotes im Plenarsaal des OLG Köln werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Wir freuen uns auf einen interessanten Abend!
Veranstaltung am 26. Februar 2026, 17:30 Uhr
Plenarsaal des OLG Köln, Reichenspergerplatz 1 in 50670 Köln