Sachverhalte mit internationalen Bezügen werden immer häufiger. Dies gilt auch für das Erbrecht. Es stellen sich neue Gestaltungs- und Abwicklungsaufgaben. Durch die Europäische Erbrechtsverordnung und das darin vorgesehene Europäische Nachlasszeugnis hat sich vieles vereinfacht; neue Fragen sind jedoch entstanden. Der Vortrag möchte einen Überblick schaffen und einzelne Praxisfragen beleuchten.