Anhand einer typischen Mandatssituation werden Fragen des Krankheitsunterhalts (und damit auch im Umkehrschluss fehlender Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners) bei Trennung und Scheidung am Beispiel psychische Erkrankungen beleuchtet: „Krankheit oder bloßes Unbehagen?“ Es geht um die Darlegung und den Beweis für fehlende Erwerbsobliegenheit und mangelnde Leistungsfähigkeit. Welche Rolle spielen die sozialrechtlichen Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung/Schwerbehinderung, etc. und was gilt in anderen Systemen der sozialen Sicherung?