Mit Soldan beA-Direkt
beA-Nachrichten via E-Mail Postfach empfangen und versenden
Die Software-Lösung Soldan beA-Direkt funktioniert über das E-Mail-Postfach: Der Sachbearbeiter erhält eingehende beA-Nachrichten automatisch als Pushdienst inklusive sämtlicher Anlagen. Auch das Versenden des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist mit wenigen Klicks möglich. So kommen Sie komfortabel der aktiven Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nach.
Haben Sie die notwendigen Prozesse zur Nutzung Ihres Kanzleipostfachs für Berufsausübungsgemeinschaften in Ihrer Kanzlei schon integriert? Auch hier lässt sich Soldan-beA-Direkt perfekt nutzen und trägt zur Erleichterung im Arbeitsalltag bei.
Sie versenden selten beA Nachrichten, möchten aber trotzdem alle beA Nachrichten per E-Mail automatisiert und sicher weitergeleitet bekommen?
Dann ist unsere beA-Direkt Empfangskomponente genau das richtige für Sie!
Ganz aktuell, mit der Entscheidung vom 30.03.2023 – III ZB 13/22, setzt der BGH seine Rechtsprechung zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten beim beA-Nachrichtenversand fort. Mit unserer Software-Lösung Soldan beA-Direkt stellen Sie einerseits sicher, dass gesendete Nachrichten inklusive Empfangsbestätigung des Gerichts automatisch in Ihrem E-Mail-Posteingang gespeichert werden, zudem werden Sie mit einer Alarmfunktion über gescheiterte Zustellversuche informiert. Neben allem Komfort reduzieren Sie so auch Ihr Haftungsrisiko für Pflichtverletzung im Anwalt-Mandantenverhältnis.
Lassen Sie sich beraten, wie Sie mit Soldan beA-Direkt den Empfang bzw. Versand Ihrer beA-Nachrichten optimal gestalten.