Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierung ermöglicht Mandanten, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen oder weder Rechtsschutzversicherung noch Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, durch die Übernahme sämtlicher Kosten einen fairen Prozess. Daneben ist Prozessfinanzierung eine Möglichkeit ist, die eigene Liquidität zu schonen und die Durchsetzung der eigenen Forderung zu optimieren, sowohl in neuen als auch in laufenden Verfahren.
ROLAND ProzessFinanz ist jetzt Omni Bridgeway
Die ROLAND ProzessFinanz AG, führender Prozessfinanzierer im deutschsprachigen Raum und langjähriger Kooperationspartner des Kölner Anwaltsvereins, ist ab sofort unter dem Namen Omni Bridgeway AG tätig. Seit fast 20 Jahren finanzieren wir Individual- und Kollektivklagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und setzen dies nun unter neuen Namen und verstärkter internationaler Expertise fort.
Unser Unternehmen ist seit November 2019 Teil des weltweit größten Prozessfinanzierers Omni Bridgeway mit 18 Standorten in 10 Ländern und über 150 Mitarbeitern. Das neue globale Unternehmen ist aus dem Zusammenschluss von Omni Bridgeway (Niederlande), IMF Bentham (Australien), Bentham IMF (USA) und ROLAND ProzessFinanz (Deutschland) entstanden und firmiert nun weltweit unter einheitlichem Namen.
Sie haben eine allgemeine Frage zur Prozessfinanzierung oder zu einem bestimmten Fall?
Sie möchten mehr über Omni Bridgeway erfahren?
OMNI BRIDGEWAY AG
Gereonstr. 43-65
50670 Köln
Tel: +49 (0)221 801155-0
Fax: +49 (0)221 801155-55
zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie zudem online,
unter www.omnibridgeway.de.