Im Mittelpunkt der Veranstaltung sollen praxisrelevante Fragestellungen stehen, die sich aus dem Verhältnis zwischen Tatsacheninstanz und Revisionsinstanz ergeben. Konkrete Auswirkungen auf das Revisionsverfahren haben nicht nur die gesetzlichen Vorschriften über die Rügepräklusion. Auch die von der Rechtsprechung entwickelten Beanstandungspflichten (z.B. im Zusammenhang mit § 238 Abs. 2 StPO oder im Rahmen der „Widerspruchslösung“ bei Verwertungsverboten) können dazu führen, dass bestimmte verfahrensrechtliche Verteidigungsargumente in der Revision nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn sie vor dem Tatgericht nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden. Von wachsender Bedeutung sind ferner die erhöhten Anforderungen an Beweisanträge, die aus den jüngsten Gesetzesänderungen resultieren. Auf Grund des unverändert niedrigen Protokollstandards im deutschen Strafverfahren bleibt es daneben in vielen Fällen ein wichtiges Anliegen der Verteidigung, Beweisergebnisse aus der Hauptverhandlung für das Revisionsverfahren „festzuschreiben“. Aktuelle Probleme aus den genannten Themenbereichen sollen anhand neuerer Entscheidungen erörtert werden.