KAV Onlineseminar | Arbeitsrecht "Quo vadis Arbeitszeit" - Über den EuGH auf dem Weg zurück zur Stechuhr? Aktuelle Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen für die Praxis

Referent:               Frau RAin Julia Prokop und Herr RA Dr. Alexander Bissels

Der EuGH hat bereits im Jahr 2019 in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. Bislang wurde die Entscheidung vom deutschen Gesetzgeber noch nicht in das nationale Recht umgesetzt.

Die Referenten beschäftigen sich mit dem Inhalt des Urteils und der Frage, welche praktischen Folgen die Entscheidung des EuGH auf die Arbeitszeiterfassung für Unternehmen hat und welche Konsequenzen drohen, wenn eine Zeiterfassung nicht erfolgt. Zudem wird im Rahmen des Seminars die bislang ergangene nationale Rechtsprechung zusammengefasst, die sich inhaltlich mit den Vorgaben des EuGH auseinandersetzt.

 

Kostenbeitrag:

KAV Jungmitglieder: €  37,50
KAV Mitglieder: €  45,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: €  45,00
Nicht-Mitglieder: €  52,50

 

Hinweise:

* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 Abs. 2 FAO wird für 1,5 Stunden erstellt.

 

Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:

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Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.

Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

 

Unsere Online Veranstaltungen:

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