Referent: RA Cristian Esteves Gomes, München
Die zum 1.1.2025 eingeführte E-Rechnung für Zwecke der Abrechnung im inländischen Geschäftsverkehr (sog. B2B-Bereich) betrifft auch Anwälte und Anwältinnen sowie deren Berufsausübungsgesellschaften. Die gesetzlichen Neuregelungen im UStG sehen nur in Teilen Übergangsfristen vor. Eine Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen besteht bereits seit dem 1.1.2025. Bei Nichtbeachtung drohen wirtschaftliche Nachteile, u.a. aus der möglichen Versagung des Vorsteuerabzugs. Das Online-Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen und Besonderheiten zur E-Rechnung im Anwaltsberuf sowie über die damit verbundenen steuerlichen Pflichten.
Themen:
Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der E-Rechnung, E-Rechnungs-Formate, Empfangs-, Ausstellungs- und Aufbewahrungspflichten sowie weitere Pflichten der GoBD, Vorsteuerabzug, Besonderheiten zu Vorschuss- und Schlussrechnungen, zur Leistungsbeschreibung, bei Dauersachverhalten und für Kleinunternehmer, zukünftiges Meldesystem, aktuelle Verwaltungsanweisungen und Vereinfachungsregelungen
Kostenbeitrag:
KAV Jungmitglieder: | € 75,00 |
KAV Mitglieder: | € 99,00 |
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: | € 99,00 |
Nicht-Mitglieder: | € 125,00 |
Hinweise:
* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de
Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 Abs. 2 FAO wird für 2,5 Stunden erstellt.
Ihre Anmeldung / Ihre Rechnung / Ihre Teilnahmebescheinigung:
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Ihre persönliche E-Mailadresse ist dabei sehr wichtig, denn an diese senden wir auch die Zugangsdaten für Ihre Seminarteilnahme. Es muss also sichergestellt sein, dass Sie am Tag der Teilnahme Zugriff auf diese E-Mailadresse haben.
Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden wir Ihnen zukünftig in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen und zusätzlich auch per E-Mail zukommen lassen.
Ihr Kölner Anwaltverein e. V.
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