Der Ausschuss Versicherungsrecht lädt ein:
Am Donnerstag, dem 19. Oktober 2023 findet um 16:00 Uhr im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln unter dem Thema
Rechtsschutzversicherung: Fluch oder Segen für die Anwaltschaft?
Regress des Rechtsschutzversicherers gegen Rechtsanwälte
eine Podiumsveranstaltung von und mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern, Teilnehmern der Versicherungswirtschaft und Lehre statt.
Das Thema der Podiumsveranstaltung ist brandaktuell. Denn es ist die Entwicklung zu beobachten, dass Rechtsschutzversicherer, trotz zuvor erteilter Deckungszusagen, Regressverfahren gegen Anwältinnen und Anwälte führen mit der Behauptung, diese hätten die Mandanten nicht hinreichend über die nicht erfolgsversprechende Rechtsverfolgung aufgeklärt.
Nachdem einige Oberlandesgerichte z. B. OLG Köln, OLG Düsseldorf, OLG Hamm Entscheidungen erlassen haben, hat der BGH mit Urteil vom 16.09.2021 (AZ: IX ZR 165/19) einen Anspruch des Rechtsschutzversicherers gegen die Rechtsanwälte bejaht. Der BGH hat entschieden, dass die Schadensersatzansprüche des Mandanten/VN auf den Rechtsschutzversicherer übergehen und dieser Inhaber des Anspruchs geworden ist.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion sollen Fragen der Beratungspflicht, der Risikoaufklärung und der sogenannten Abratepflicht näher erörtert werden.
Der Ausschuss Versicherungsrecht freut sich, auf dem Podium begrüßen zu dürfen:
• Edmund Schmitt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln a.D.
• Prof. Dr. Karl Maier, Technische Hochschule Köln.
• Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstandes der Roland Rechtsschutzversicherungsgruppe, RA, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Im Anschluss an die Veranstaltung lädt der Ausschuss zu einem Imbiss ein.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen.
Rechtsanwältin Andrea Edelhoff
Sprecherin des Ausschuss Versicherungsrecht des Kölner Anwaltverein